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Archiv-Artikel

Die Lage für Geduldete hat sich verschlechtert

Das neue Zuwanderungsgesetz sollte eigentlich den nur geduldeten Migranten in Deutschland helfen – nicht selten aber hat es ihnen eher geschadet. Laut Pro Asyl verlieren Geduldete seit zwei Monaten „reihenweise“ ihre Arbeit

Menschenrechtler warnen: Die neuen Regelungen für geduldete Menschen drohen deren Lage zu verschärfen. Laut einer Stellungnahme von Pro Asyl verlieren Geduldete seit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes vor zwei Monaten „reihenweise“ ihre Arbeit, der sie zum Teil seit Jahren nachgehen. Den Grund sieht die Menschenrechtsorganisation im neu geschaffenen Regelungschaos und in der restriktiven Haltung der Ausländerbehörden.

Die Duldung, also die „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, sollte eigentlich im neuen Zuwanderungsgesetz wegfallen. Die Betroffenen sollten entweder gleich abgeschoben werden oder einen Aufenthaltsstatus bekommen. Dazu aber kam es nicht.

Dennoch zeichnen sich nun mit der neuen Rechtslage neue Nachteile für die Geduldeten ab. Denn das Zuwanderungsgesetz beauftragt die Ausländerbehörden nun auch damit, Arbeitserlaubnisse zu erteilen. „Die Ausländerbehörden wenden das neue Recht so restriktiv an, dass viele Geduldete ihren Job verlieren und von Sozialleistungen abhängen. Arbeitgeber verlieren langjährig verdiente und eingearbeitete Mitarbeiter“, schreibt Pro-Asyl-Expertin Marei Pelzer.

Pelzer wirft den Ausländerbehörden vor, ihre „neue Hoheit über den Arbeitsmarktzugang“ auszunutzen: als Instrument der Abschreckung und Schikanierung der Betroffenen. Pelzer unterstreicht, dass dieses Vorgehen auch den Kommunen schadet. Denn diejenigen geduldeten Personen, die einen Asylantrag gestellt hatten, hätten keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Deshalb müssen sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Kommunen versorgt werden. Diese Gruppe bildet den Großteil der Geduldeten.

Selbst mit einer Arbeitserlaubnis ausgestattet, ist die Arbeitssuche für die Geduldeten schwer genug. Denn nach dem Nachrangigkeitsprinzip werden vakante Arbeitsplätze erst den Deutschen, dann den Staatsbürgern der EU angeboten. Oft stimmen die Arbeitsämter der Jobvergabe nicht zu, obwohl die Arbeitgeber ausdrücklich diese Person beschäftigen wollen. Zudem ist die Duldung vielen Arbeitgebern suspekt. Sie machen das Tor zu ihren Arbeitsstätten erst gar nicht auf. CEM SEY