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Archiv-Artikel

Tiere rechtlos vor Gericht

Klage von Fischen, Krabben und Vögel abgewiesen

TOKIO ap/taz ■ Fischen, Krabben und Vögeln ist in Japan der Rechtsweg verwehrt. Diese schlechte Meldung für alle auf die Juristerei vertrauenden Fische, Krabben und Vögel erreichte die Menschheit gestern aus Japan. Ein Gericht in Nagasaki wies am Dienstag die Klage gegen ein Landgewinnungsprojekt zurück, die Anwohner im Namen der Tiere erhoben hatten. Die Natur habe keine gesetzlichen Rechte und könne daher nicht in einem Prozess als Klägerin auftreten, erklärte ein dummdreister Gerichtssprecher. Anwohner der Isahaya-Bucht hatten im Namen von Schlammspringern, Winkerkrabben und Alpenstrandläufern geklagt, das Projekt zerstöre die natürliche Umgebung der Tiere. Ob sich die von der menschlichen Jurisprudenz arg im Stich gelassenen Fische, Krabben und Vögel nun an einen Internationalen Tier-Gerichtshof wenden, ist noch ungeklärt.