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Archiv-Artikel

WAS ÄNDERT SICH?

– Die Kommission soll stärker berücksichtigen, welche Umstände die Einhaltung der Defizitgrenze verhindert haben. – Die Defizitgrenze darf auch künftig nur geringfügig überschritten werden. Die Minister setzten dazu jedoch keine konkrete Zahl fest. – EU-Staaten brauchen kaum Sanktionsverfahren zu fürchten, wenn sie die 3-Prozent-Grenze durch höhere Forschungsausgaben überschreiten. Weitere Faktoren sind internationale Solidarität (Entwicklungshilfe und möglicherweise auch Kosten für Friedenseinsätze des Militärs), Investitionen, Rentenreformen, Konsolidierung der Finanzen. – Zudem sollen die Regierungen individuelle Probleme geltend machen können. Deutschland setzte durch, dass dazu auch hohe EU-Beiträge und die auf 4 Prozent des BIP veranschlagten Transferzahlungen an die ostdeutschen Bundesländer gehören. – Bislang ließen sich hohe Defizite durch eine starke Schrumpfung der Wirtschaft um mehr als 2 Prozentpunkte rechtfertigen. Künftig soll dafür auch eine längere Periode sehr schwachen Wachstums ausreichen. Dies war in Deutschland in den letzten Jahren der Fall. Im Gegenzug zu mehr Spielraum bei der Neuverschuldung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollen die EU-Staaten in guten Zeiten mehr sparen.– „Gute Zeiten“ sind, wenn die Wirtschaftsleistung größer ausfällt als das ermittelte Wachstumspotenzial. – In solchen Zeiten sollen Euroländer ihr Defizit konjunkturbereinigt um 0,5 Prozentpunkte jährlich abbauen. RTR