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Archiv-Artikel

Stichwort Angerland-Vergleich

Nach jahrelangem Streit um den Fluglärm in den dicht besiedelten Einflugschneisen des Düsseldorfer Flughafens einigten sich die Parteien am 13. Mai 1965 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf den so genannten Angerland-Vergleich. Der Vergleich zwischen der Flughafen-Gesellschaft und den Umland-Gemeinden hatte einen neuen Generalausbauplan des Flughafens als Grundlage.

Der Vergleich enthält ein Nachtstartverbot von 22 bis 6 Uhr. Der Flughafen soll die Bevölkerung jeweils nach dem Stand der Technik bestmöglich vor Lärm schützen. Es wurde zudem vereinbart, alle aktuellen Probleme in einem Flughafen-Beirat zu erörtern, in dem Vertreter des Airports und der Umland-Gemeinden sitzen.Nachdem die Angerland-Gemeinden bei der Gebietsreform in den 1970er Jahren den Städten Düsseldorf und Ratingen zugeschlagen wurden, gilt Ratingen als Rechtsnachfolgerin des Vergleichs. 1998 kündigte die Flughafen-Gesellschaft den Vertrag einseitig. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2004 die Gültigkeit des Vergleichs bestätigte, hält der rechtliche und politische Streit um den Kompromiss von 1965 an.