: Geliebt und gefürchtet: Das Dezernat 49
Zuständig für die kulturfachliche Beratung und Antragsbearbeitung als auch für die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die Freie Szene ist jeweils das Dezernat 49 der fünf Bezirksregierungen. Hier ist man auch schon mal in der Lage – wie bei einem Kulturfestival in Hagen geschehen – bereits durchs Kulturministerium bewilligte Gelder wegen des Haushaltsicherungsgesetzes, dem die Kommunen unterliegen, nicht auszuzahlen. Auch die Antragstellenden haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Deshalb nennt man die auch freiwillige Leistung. Auszug aus den Grundsätzen des Kultur-Ministeriums zur Förderung von Kunst und Kultur: „Eine Unterstützung kann institutionell für kontinuierlich arbeitende Ensembles oder projektbezogen im Einzelfall erfolgen. Nach Möglichkeit soll die Förderung über einige Jahre gewährt werden. (!) Kriterium ist in erster Linie die künstlerische Qualität. Zur Bewertung herangezogen werden ebenfalls die kreativen Potentiale einer Inszenierung, die Vermittlung neuer oder experimenteller Sichtweisen und Darstellungsformen und ästhetische Denkanstöße für eine künstlerische Entwicklung. Im Kinder- und Jugendtheater sollen insbesondere die Inszenierungen die Adressaten jeweils als eigenständige Altersgruppe mit ihrer Lebenswelt ansprechen. Ein emanzipatorisches Eingehen soll erkennbar sein.“ Anträge können immer bis zum 1. Dezember für das nächste Haushaltsjahr bei den Bezirksregierungen gestellt oder konkret schriftlich angekündigt werden. Die Bezirksregierungen beraten bei Antragstellung und leiten die Anträge mit einem Votum an das Ministerium weiter. Das entscheidet dann noch im Dezember oder Januar des Folgejahres über die Vergabe der Fördermittel. Wenn bis Anfang April noch nicht alle bewilligten Gelder ausgezahlt sind, führt das eben zu Unmut und Verunsicherung. PEL