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Archiv-Artikel

NPD im Visier der Ermittler

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die NPD wegen Fälschung von Unterstützerlisten zur Landtagswahl. Die „Republikaner“ sind in einigen NRW-Wahlkreisen ausgeschlossen

VON KLAUS JANSEN

Neben den „Republikanern“ steht laut Staatsanwaltschaft Köln auch die NPD im Verdacht, Wahllisten für die Landtagswahl manipuliert zu haben. „Es gibt eine Fülle von Anzeigen“, so Staatsanwalt Günther Feld. Die NPD habe ihre Unterstützerliste als „Umfrage“ zu allgemeinen politischen Themen ausgegeben. Die Ermittlungen beschränkten sich allerdings auf den rechtsrheinischen Bergischen Kreis, die Stadt Köln sei nicht betroffen.

Die „Republikaner“ sind bei der kommenden Landtagswahl in vielen Wahlkreisen, zum Beispiel Mülheim/Ruhr, Oberhausen und Kreis Gütersloh, nicht zugelassen. Dort sieht man es als erwiesen an, dass die „Republikaner“ die benötigten Unterschriften für die Aufstellung eines Kandidaten mit unlauteren Mitteln erreicht haben. Die Partei hatte vorgetäuscht, Unterschriften für eine härtere Bestrafung von Sexualstraftätern zu sammeln, und diese dann als Wahlunterstützung deklariert (taz berichtete).

In vielen Wahlkreisen konnten die Listen allerdings nicht rechtzeitig vor dem morgigen Ablauf der Meldefrist überprüft werden. So wurden die „Republikaner“ im Rheinisch-Bergischen Kreis zugelassen, obwohl auch hier der Verdacht der Manipulation noch nicht ausgeräumt werden konnte. „Wir wollten die Entscheidung über die Zulassung vertagen, das war aber aus Zeitgründen nicht möglich“, bedauert Gerhard Zorn, SPD-Kreistagsfraktionschef.

Trotz der Ermittlungen in den Kreisen drohen NPD und „Republikanern“ bei der heutigen Tagung des Landeswahlausschuss kein Ausschluss ihrer Landesreservelisten. „Dazu wird es voraussichtlich nicht reichen“, heißt es aus dem NRW-Innenministeriums. Die „Republikaner“ lägen mit 1.600 Unterschriften zu deutlich über der nötigen Marke von 1.000. Bei der NPD sei das bekannte Ausmaß der Fälschungen vergleichsweise gering.

Durchaus möglich wird jedoch eine Anfechtung der Wahl in den von Unregelmäßigkeiten betroffenen Kreisen. Sollte sich eine Zulassung nach weiteren Prüfungen als unberechtigt herausstellen, können Bürger dagegen vorgehen – und im Falle eines Ausschlusses haben die „Republikaner“ ihrerseits Widerstand angekündigt. Gegen „einige Behörden und Verleumder“ würden sie Strafanzeige erstatten, so die Landesvorsitzende Ursula Winkelsett. Im NRW-Innenministerium hält man vereinzelte Nachwahlen für möglich, aber unwahrscheinlich. „Es muss zuerst nachgewiesen, dass Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant sind“, sagt Sprecherin Dagmar Pelzer. „Die Praxis zeigt, dass diese Hürde sehr hoch ist.“