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Archiv-Artikel

angeklagt Halloween mit Folgen

Von taz

Angeklagt sind drei Männer, die nach einer Auseinandersetzung beim Halloween-Umzug handgreiflich geworden sind: Sie sollen im November 2003 gegen 12 Uhr den Zeugen Dr. A. und dessen Ehefrau in ihrem Einfamilienhaus aufgesucht haben, nachdem Dr. A. am Vorabend mit dem Sohn eines der Angeklagten in Streit geraten war. Sie wollten ihn zur Rede zu stellen. Als der Zeuge die Polizei anrufen wollte, soll einer ihm das Telefon aus der Hand geschlagen, Faustschläge in das Gesicht versetzt und derart in den Bauch getreten haben, dass Dr. A. zu Fall kam. Seine ihm zu Hilfe eilende Ehefrau wurde weggestoßen und am weiteren Eingreifen gehindert. Anschließend sollen die Angeklagten weiter auf Dr. A. eingegeprügelt haben. Das Ehepaar erlitt bei der Auseinandersetzung, die erst durch die von Nachbarn herbeigerufene Polizei beendet wurde, folgende Verletzungen: Dr. A. eine Nasenbein-, Zeh- und Fingerfraktur sowie Platzwunden im Gesicht, Frau A. Prellungen und Schürfungen am ganzen Körper. taz

Prozess: Freitag 9 Uhr, Amtsgericht Barmbek, Spohrstraße 6, Saal E 015