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Archiv-Artikel

Spendenärger für CDU

PARTEISPENDE Die niedersächsische CDU muss eine 20.000-Euro-Spende der insolventen Geldtransportfirma Heros zurück zahlen – und könnte Ärger mit dem Bundestag bekommen. Die Grünen fordern Aufklärung

Freundliche Spende

Parteien leben von Spenden. Etwa 15 Prozent ihres Etats haben sie freundlichen Zuwendern zu verdanken. Natürliche und juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden.

■ Spenden über 50.000 Euro müssen sofort dem Bundestagspräsidenten, Spenden über 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht gemeldet werden.

■ Bei verschleiernder Stückelung droht Strafe: So wurde die FDP kürzlich zu einer Strafe in Höhe von 4,3 Mio. Euro vergattert, weil der ehemalige Vorsitzende Jürgen Möllemann die Kohle kunstvoll tranchiert hatte.

■ Das Strafgeld geht zunächst an den Bundestag und kommt sozialen Zwecken zugute.

VON FELIX ZIMMERMANN

Mit Heros verbindet man eine Geschichte ums ganz große Geld, um Betrug, Veruntreuung und den tiefen Fall eines einst erfolgreichen Unternehmens. Heros war Deutschlands größtes Geldtransportunternehmen. Vom Hauptsitz in Hannover organisierten die Manager ein Firmengestrüpp, das wuchs – bis 2006 aufflog, dass sich die Chefs eine ganze Menge Geld eingesteckt hatten. Um 540 Millionen Euro soll es sich gehandelt haben, abgezweigt vom Geld, dass die Kunden Heros anvertraut hatten. Die Chefs wurden verhaftet, Firmengründer Karl-Heinz Weis verbüßt eine zehnjährige Haftstrafe, bei Heros übernahm der Insolvenzverwalter.

So schlimm wird es für die niedersächsische CDU nicht kommen, aber der Deutsche Bundestag prüft, ob er in Sachen Niedersachsen-CDU und Heros tätig werden muss. Wie der Spiegel berichtet, kommt es wegen einer Parteispende aus dem Heros-Imperium an die niedersächsische CDU in der Hochphase des Landtagswahlkampfs 2003 mindestens dicke, eventuell sogar dicker. Fest steht: Die CDU muss die 20.000 Euro, die als Spende insgesamt eingingen, zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Geschenke – dazu zählen auch Parteispenden – können laut Insolvenzordnung zurückgefordert werden. Das Landgericht Hannover hatte die Klage gegen die CDU abgewiesen. Die Partei sei „entreichert“, da der gesamte Betrag für eine Anzeigenkampagne im Wahlkampf ausgegeben worden sei. Es sei der Partei auch nicht vorzuwerfen, dass sie die Ausgaben nicht einzeln nachweisen könne, weil sie die Unterlagen nicht aufgehoben hatte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle sah das anders: Die Partei hätte konkret machen müssen, in welcher Höhe die Spenden für die Anzeigenkampagne verwendet wurden. Dass sie die Verwendung der Spenden nicht detailliert dokumentiert habe, könne nicht zu Lasten der Gegenseite gehen. Die 20.000 Euro sind also futsch, wenn die CDU nicht noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegt, worüber derzeit nachgedacht wird.

Das noch dickere Ende der Heros-Zuwendung könnte sogar noch viel teurer werden: 60.000 Euro Strafe an den Bundestag wären zu zahlen, wenn die Spende der Bundestagsverwaltung nicht korrekt im Rechenschaftsbericht mitgeteilt worden ist. Laut Spiegel sprechen Indizien dafür, dass Heros die 20.000 Euro in vier separaten Überweisungen über Tochterunternehmen an die CDU gegeben hat, um der Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht zu entgehen – so wie es das Parteiengesetz bei Spenden ab 10.000 Euro vorsieht. Im Februar 2003 seien innerhalb weniger Tage viermal 5.000 Euro bei der CDU eingegangen, schreibt der Spiegel. Eben genau darin sieht allerdings die niedersächsische CDU kein Problem: Vier Heros-Töchter hätten jeweils 5.000 Euro überwiesen, mithin handele es sich um „vier selbständige Unternehmen, vier juristische Personen“, sagt der Generalsekretär der Niedersachsen-CDU, Ulf Thiele. Und diese Spenden müsse man als Einzelspenden verbuchen – auch wenn dahinter ein und derselbe Eigentümer des Mutterunternehmens stecke.

„Als Spender gilt, wer die Spende geleistet hat“

JÖRN IPSEN, Juraprofessor

Thiele beruft sich auf den Parteiengesetz-Kommentar des Osnabrücker Juraprofessors Jörn Ipsen und die Bundestagsdrucksache 14/6710. Dort steht: „Wird eine rechtlich selbstständige Person tätig, ist diese – und kein anderer – der Spender, mag die fragliche Zuwendung mit welcher Absicht auch immer von einer dritten Person initiiert, veranlasst und im Innenverhältnis sogar erstattet werden.“ Ipsen bestätigt das: „Das ist völlig in Ordnung.“ In der Drucksache steht aber auch, dass eine Partei mehrere Spenden zusammenführen muss, wenn sie die Einheitlichkeit mehrerer Spenden erkennen kann.

Niedersachsens Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel fordert die „lückenlose Aufklärung“ der Heros-Spenden: Wenn das Geld von Heros-Tochterunternehmen komme, hätte die Gesamtspende in den Rechenschaftsbericht gehört, meint er. Der Bundestag prüft.