: Nur geringfügig versprungen
Neuplanung für die Verlängerung der Airbus-Landebahn veröffentlicht. Die Anwälte der Neuenfelder KlägerInnen erhalten aber keinen Schriftsatz. Kritiker des Vorhabens sehen in den Unterlagen keine Verschlechterung ihrer juristischen Position
Von Sven-Michael Veit
Zwei dicke Ordner voller Karten und Pläne, Begründungen und Gutachten sollen die Verlängerung der Start- und Landebahn im Airbus-Werk Finkenwerder retten. Die offiziellen Unterlagen zur Änderung der Planfeststellung sind seit gestern öffentlich und für jedermann zugänglich (siehe Kasten). „Eine Planung ohne Eigentumskonflikte ist jetzt möglich“, glaubt der Antragsteller Airbus Deutschland. „Keine neuen Fakten“ erkennen hingegen die Umweltschützer vom Hamburger BUND. Und die Neuenfelder Obstbäuerin Gabi Quast ist sicher: „Das wird kein Selbstgänger vor Gericht.“
Der Hamburger CDU-Senat, die federführende Wirtschaftsbehörde und Airbus selbst hatten am 10. Dezember 2004 den Verzicht auf drei Flächen angekündigt. Die Kirchengemeinde Neuenfelde sowie der Eigentümer Gerd B. waren trotz wochenlangen öffentlichen Drucks und eines auf das Dreifache erhöhten Kaufangebots nicht bereit gewesen, ihre Grundstücke an die Stadt zu veräußern. Deshalb verkündeten Bürgermeister Ole von Beust und Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (beide CDU), nunmehr „Plan B“ zu verfolgen. Nach gut vier Monaten liegt dieser jetzt vor (siehe Abbildung).
Antragsteller Airbus geht davon aus, dass der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss der Stadt vom 29. April vorigen Jahres „mit Ausnahme der in diesem Antrag erwähnten Änderungen“ weiterhin gelte. Die drei Modifizierungen umfassen eine „geänderte Straßenführung“, einen „kurzen Versprung“ der Werksumzäunung im Norden des Geländes sowie eine „geringfügige Verschiebung“ des Anschlusses an die geplante Ortsumgehung Finkenwerder. Binnen 17 Monaten nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses will Airbus die Erweiterung abgeschlossen haben, also spätestens im Sommer 2007.
BUND-Chef Manfred Braasch hingegen „geht fest davon aus“, dass das nicht klappen werde. „Der zentrale Schwachpunkt der Bedarfsbegründung ist nicht überarbeitet worden“, erklärte er gestern nach erster Einsichtnahme in die Unterlagen. Offenbar seien Stadt und Airbus „keine neuen Argumente eingefallen“.
Die alten Argumente aber hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) am 9. August 2004 in einem Eilverfahren verworfen. Zugleich hatte es einen Baustopp verhängt und die geplanten Enteignungen von Grundstückseigentümern untersagt. Die Behörde habe den Bedarf für die Pistenverlängerung „nicht hinreichend detailliert geklärt“ und damit „das tatsächliche Gewicht des Vorhabens für das Allgemeinwohl nicht richtig erfasst“, urteilte das OVG.
Zu keiner ersten Bewertung sah sich gestern Rüdiger Nebelsieck, Anwalt der Klägergemeinschaft gegen den Werksausbau, in der Lage. Ihm waren die Planunterlagen von der Behörde nicht zugestellt worden, obwohl er als juristischer Vertreter der Betroffenen so genannter Verfahrensbeteiligter ist. Dieses Vorgehen sei „schon sehr ungewöhnlich“, so Nebelsieck mit säuerlichem Unterton.
Gut gelaunt kommentierte hingegen Gabi Quast die Neuplanung: „Die haben es sich sehr leicht gemacht – und damit uns“, so die Symbolfigur des Widerstandes gegen die Pistenverlängerung. Etwa Mitte Mai soll auf einer Klägerversammlung zusammen mit den Anwälten das weitere Vorgehen besprochen werden, kündigte sie an.
Zwischendurch wolle sie „erst mal Urlaub machen – ganz entspannt“.