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Mit „großem Bedauern“ hat die Alfred Toepfer Stiftung auf die Entscheidung von Ariane Mnouchkine reagiert, den Hansischen Goethe-Preis 2005 zurückzuweisen. „Dieser Entscheidung ist selbstverständlich mit Respekt zu begegnen, auch wenn sie in Form und Inhalt nach der vorherigen, schriftlichen Annahme durch Frau Mnouchkine für die Stiftung überraschend ist“, teilte die Stiftung gestern in Hamburg mit. Die Regisseurin hatte die Auszeichnung wegen der Nazi-Vergangenheit Toepfers abgelehnt. Mnouchkine selbst hatte sich zunächst „geehrt gefühlt“ und den Preis akzeptiert. Doch dann sei sie von vielen Menschen aus Deutschland und Frankreich über Toepfers Wirken während der NS-Zeit aufgeklärt worden, sagte sie. 1996 – drei Jahre nach Toepfers Tod – hatte sich nach einer Debatte über die Vergangenheit des Mäzens bereits die Stadt Straßburg vom „Prix Strasbourg“ der Toepfer Stiftung distanziert. Der Hansische Goethe-Preis wird alle zwei Jahre für völkerverbindende und humanitäre Leistungen im Geiste Johann Wolfgang von Goethes verliehen. Preisträger waren unter anderen Carl Friedrich von Weizsäcker und Pina Bausch. Mnouchkine sollte geehrt werden für ihr Lebenswerk, das durchdrungen sei „von ihrem Glauben an das Theater als erzieherische Kraft und zivilisatorische Tugend“. Die Stiftung will nun auf die Verleihung des mit 25.000 Euro dotierten Hansischen Goethe-Preises 2005 verzichten und die vorgesehene Preissumme für deutsch-französische Jugendbegegnungen zur Verfügung stellen. „Das Bedauern ist umso größer, als sich die Stiftung in den vergangenen Jahren um große Offenheit in der Aufarbeitung der historischen Rolle ihres Stifters bemüht“, hieß es.

Im Streit um die Verwertungsrechte an der 3.600 Jahre alten „Himmelsscheibe von Nebra“ zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Münchner Heyne Verlag will das Landgericht Magdeburg heute das Urteil sprechen. Es wird erwartet, dass der Verlag per einstweilige Verfügung zur Zahlung von Lizenzgebühren an das Land verpflichtet wird. Dies war bisher unterblieben, obwohl der Verlag die Himmelsscheibe auf dem Cover eines Fantasy-Romans abgebildet hatte. Nach der Urteilsverkündung beginnt vor der Zivilkammer ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen den ebenfalls in München ansässigen Piper Verlag. Auch dieser hat die Himmelsscheibe für einen Roman verwendet, ohne Lizenzgebühren an Sachsen-Anhalt abzuführen. Das Land ist nach einem früheren Urteil Inhaber der Bild- und Markenrechte an dem einzigartigen Schatz, der 1999 bei Nebra entdeckt wurde und die älteste konkrete Sternenabbildung der Welt zeigt.

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