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Archiv-Artikel

Hürden vor der Übernahme

Sowohl Kartellamt als auch KEK müssten sich mit dem Springer-Einstieg bei ProSiebenSat.1 beschäftigen

Von FRA

BERLIN taz ■ Still verabschiedete sich die Axel Springer Verlag AG schon vor zwei Jahren vom „Verlag“ – seit der Aktionärsversammlung 2003 heißt der Medienkonzern offiziell nur noch Axel Springer AG. Ganz so einfach ließe sich der eigentliche Um- und Ausbau des ehemaligen Zeitungshauses in einen multimedialen Riesen mit Beteiligungen im Print- und TV-Bereich allerdings nicht bewerkstelligen. Für die Übernahme einer Mehrheit bei der Fernsehgruppe ProSiebenSat.1 wären kartell- und medienrechtliche Hürden zu nehmen.

Zunächst müsste Springer sein Projekt bei den zuständigen Landesmedienanstalten anmelden, die das Anliegen dann an die zuständige Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in Potsdam weiterleiten würde. Seit 1997 wacht diese Institution über die verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsvielfalt „im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen“. Sie soll dafür sorgen, dass kein Unternehmen eine vorherrschende Meinungsmacht erlangen kann. Die KEK wird ihr Veto einlegen, wenn alle Sender eines Unternehmens einen jährlichen Zuschaueranteil von durchschnittlich 30 Prozent erreichen (22 Prozent waren es zuletzt bei ProSiebenSat.1. Zum Vergleich: 25 Prozent erreicht Marktführer RTL von Bertelsmann).

Allerdings prüft die KEK nur den rundfunkrechtlichen Teil einer Fusion. Bei einer so genannten diagonalen Konzentration – wenn Springer in verschiedenen Märkten eine „marktbeherrschende Stellung“ anstrebt –, ist die Entscheidung des Bundeskartellamts gefragt. Die Wettbewerbshüter müssen binnen vier Monaten die Märkte Fernsehen, Presse und Hörfunk voneinander abgrenzen – und errechnen, ob Springers Marktanteil in den jeweiligen Bereichen dominiert. FRA