piwik no script img

Archiv-Artikel

Gauweiler will EU-Verfassung stoppen

CSU-Hardliner will beim Bundesverfassungsgericht ein Plebiszit einfordern. Ähnliche Klagen waren bisher erfolglos

FREIBURG taz ■ Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will verhindern, dass der Bundestag am 12./13. Mai der neuen EU-Verfassung zustimmt. Stattdessen soll eine Volksabstimmung durchgeführt werden, bei der Gauweiler für ein Nein werben will.

Am Montag will Gauweiler beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage einreichen – als Abgeordneter. Als Bürger erhebt er gleichzeitig eine Verfassungsbeschwerde. Gestern forderte er bereits Bundestagspräsident Wolfgang Thierse brieflich auf, die Abstimmung über die EU-Verfassung zu verschieben.

Gauweiler behauptet, die neue EU-Verfassung ersetze das Grundgesetz. Deutschland würde seine „existenzielle Staatlichkeit“ verlieren und der Bundestag „gänzlich entmachtet“. Deshalb könne die EU-Verfassung nur in Kraft treten, wenn ihr die Deutschen per Volksabstimmung zustimmen.

Der CSU-Rechtsaußen, der auch bei Linken Sympathien gewann, als er den Irakkrieg ablehnte, wird von Karl-Albrecht Schachtschneider und Hans-Heinrich Rupp beraten. Die beiden konservativen Rechtsprofessoren sind in Karlsruhe einschlägig bekannt. Beide hatten mit ähnlichen Argumenten schon Klagen gegen den Maastricht-Vertrag unterstützt. Schachtschneider hatte zudem mit drei anderen Professoren gegen den Euro geklagt.

Laut Grundgesetz müssen Bundestag und Bundesrat einer grundlegende Änderungen der EU-Verträge jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Verfahren in seinem Maastricht-Urteil 1993 grundsätzlich gebilligt.

Zurzeit prüft Karlsruhe den Europäischen Haftbefehl. Eigentlich wollten die Richter dabei auch über „Integrationsgrenzen und die drohende Entstaatlichung“ Deutschlands reden. Bei der mündlichen Verhandlungen letzte Woche hat sich das Gericht allerdings zurückgehalten, die EU-Strukturen zu bewerten.

CHRISTIAN RATH

meinung und diskussion SEITE 11