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Balkonsturz: Mutter bleibt straffrei

Im Verfahren gegen eine 37-jährige Frau wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht hat das Gericht auf die Verhängung einer Strafe verzichtet. Die Mutter war angeklagt, ihre vier Kinder im Juni vergangenen Jahres allein gelassen und damit ihre Aufsichtspflicht gröblich verletzt zu haben.

Während ihrer Abwesenheit waren ihr elfjähriger Sohn und ihre siebenjährige Tochter vom Balkon zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Das Mädchen zog sich einen Lungenriss zu, ihr Bruder eine Rippenfraktur.

Das Amtsgericht Tiergarten stellte am Freitag das Verfahren gegen Therapieauflagen sowie Zahlung von 450 Euro an die Kindernothilfe gegen die Angeklagte ein. Es handele sich, um einen „einmaligen Vorfall“, der die alleinerziehende Mutter „hart getroffen“ habe, hieß es zur Begründung.

Nach Aussage der 37-Jährigen war sie am Abend einkaufen, als das Unglück geschah. Als sie wegging, hätten alle vier Kinder noch im Innenhof gespielt, sagte sie. Die Siebenjährige habe den Balkon zuvor nie betreten. (dapd)

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