: Der Richter und die lieben Medien
Spektakuläre Prozesse stellen besondere Anforderungen an die Gerichte. Zum einen müssen ausreichend Plätze für Presse und Zuschauer bereitgestellt werden – sofern Öffentlichkeit zugelassen ist. Wenn die vorhandenen Säle zu klein sind, können die Verhandlungen auch an andere Standorte verlegt werden, diese müssen keine Justizgebäude sein. Wenn der Platz dennoch nicht ausreicht, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Die Empfehlungen für Saalgrößen kommen in der Regel von den Pressestellen an den Gerichten. Diese organisieren auch Anfragen zu Filmaufnahmen und Fotos, die Gerichte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts außerhalb der eigentlichen Verhandlung zulassen müssen, wenn ein starkes öffentliches Interesse besteht. Die Richter entscheiden aber selbst, in welchem Umfang gefilmt werden darf, da sie laut Gerichtsverfassungsgesetz die Hausmacht haben.
Häufig wird auf die „Pool-Lösung“ zurückgegriffen: Ein oder zwei Sender dürfen filmen und verpflichten sich, ihre Aufnahmen anderen Sendern zur Verfügung zu stellen. „Das hat organisatorische Gründe“, sagt Sabina Thiem, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Hannover. „Wenn alle filmen dürfen, gibt das eine fürchterliche Rennerei, manchmal stöpseln die Filmteams sich gegenseitig die Kabel wieder aus der Dose.“
Die Pressestellen sollen auch dazu beitragen, dass die Richter sich zu einem Prozess nur während der Hauptverhandlung äußern und keine Anfragen von Journalisten beantworten. „Ansonsten könnten die sich dem Verdacht aussetzen, befangen zu sein“, sagt Thiem. Allerdings sei es eine „persönliche Sache des Richters“, ob er sich auch tatsächlich daran hält. Schulungen für Richter zum Umgang mit Medien sind auch an großen Gerichten keine Regel.eib