in kürze AUTOKOSTEN BEHINDERTE : Nicht immer absetzbar
Behinderte können die Kosten für Autofahrten nur dann ganz von der Steuer absetzen, wenn sie den Wagen unbedingt zur Fortbewegung benötigen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage eines Sehbehinderten ab. Der Mann gehöre nicht zu der Gruppe, weil er keine Gehbehinderung oder Orientierungsstörung habe. (dpa)