: Unterhalt steigt um 2,5 Prozent
DÜSSELDORF afp ■ Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ab Juli rund 2,5 Prozent mehr Geld. Das geht aus der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gestern vorlegte. Grundlage für die Anpassung sei ein Anstieg der Sozialhilfe-Regelsätze in gleicher Höhe, erklärte der Vorsitzende des Siebten OLG-Familiensenats, Jürgen Soyka. Nach der neuen Tabelle können aber auch die unterhaltspflichtigen Väter oder Mütter 40 bis 50 Euro je Monat mehr für sich behalten. Die „Düsseldorfer Tabelle“ dient bundesweit als Richtschnur für Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder. Sie wird traditionell alle zwei Jahre vom Düsseldorfer OLG überarbeitet. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen erhalten minderjährige Kinder im Westen künftig 204 bis 582 Euro statt bisher 199 bis 568 Euro. Erstmals seit 2001 wurde auch der Studentenunterhalt angehoben, und zwar von 600 auf 640 Euro. In den neuen Ländern gelten geringere Beträge, die erst noch festgesetzt werden müssen.