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Archiv-Artikel

DIE JEDERMANN-STEUER

Von AM

Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 7 bzw. 16 Prozent. Dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen u. a. Lebensmittel, der Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen. Gaststättenumsätze unterliegen der Umsatzsteuer von 16 Prozent. Aber nur, wenn die Ware an Ort und Stelle verzehrt wird. Deshalb wird man zum Beispiel in Fastfood-Restaurants mit Sitzgelegenheiten gefragt, ob man das Essen „zum Mitnehmen“ oder „Hieressen“ bestellt, weil dann bei gleichem Bruttopreis jeweils unterschiedliche Steuersätze anwendbar sind. Für einige Branchen, etwa Versicherungen und Hebammen, gelten übrigens Sondersteuersätze. Seit 1968 – damals betrug die Mehrwertsteuer 10, ermäßigt 5 Prozent – wurde der Mehrwertsteuersatz sechsmal angehoben, zuletzt am 1. April 1998, also ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt übrigens unverändert seit 1983. AM