Erste Steuern aus Glücksspiel

FINANZEN Wettanbieter Bwin zahlt Schleswig-Holstein monatlich 100.000 Euro. Schätzungen zufolge könnte das Land mehrere Millionen pro Jahr einnehmen

Schleswig-Holstein hat im März erste Steuereinnahmen infolge seines umstrittenen Glücksspielgesetzes verbucht. Im März seien erstmals Steuern in Höhe von 260.000 Euro von Glücksspielunternehmen eingegangen, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Matthias Günther, in Kiel. Dies beruhe auf einer Regelung des Gesetzes.

„Bwin bezahlt monatlich rund 100.000 Euro“, sagte Bwin-Direktor Jörg Wacker, „mit dem Wissen über die Steuerzahlungen anderer Anbieter würde ich schätzen, dass in Kiel bereits dieses Jahr mehrere Millionen Euro an Abgaben für Glücksspielangebote gezahlt werden.“ Sein Unternehmen habe im nördlichsten Bundesland Lizenzanträge für die Produkte Sportwette, Casino und Poker gestellt, sagte Wacker. Er rechne mit der Erteilung einer Lizenz für Bwin durch das Kieler Innenministerium.

Schleswig-Holstein hatte 2011 ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet und war damit aus dem Länderverbund ausgeschert. Das Glücksspielgesetz des nördlichsten Bundeslandes ist deutlich liberaler als der geplante Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Länder. Im Gegensatz zu diesem lässt es unter anderem auch Casinospiele im Internet unter Auflagen zu.

Die EU hatte im März in einer Stellungnahme zwar einige Punkte in dem veränderten Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag gelobt, aber auch auf Probleme hingewiesen.

Wacker zeigte sich überzeugt, dass das umstrittene, von CDU und FDP in Kiel beschlossene Gesetz auch nach der Landtagswahl Bestand haben wird. „Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz ist die erste Regulierung in Deutschland, die es schaffen kann, den großen Schwarzmarkt im Bereich Glücksspiel trocken zu legen“, sagte er.

Nach Angaben des Kieler Innenministeriums liegen derzeit 23 Anträge im Bereich Sportwetten und 12 im Bereich Online-Casinospiele vor. Bislang sei noch keine Lizenz erteilt worden, sagte ein Sprecher.  (dapd)