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Archiv-Artikel

Plakatieren ist Terror

Erstmals wurde mit Greenpeace in Dänemark eine Organisation nach dem Antiterror-Paragrafen verurteilt

KOPENHAGEN taz ■ Es wurde ein teures Plakat, mit dem Greenpeace-AktivistInnen im Herbst 2003 an der Fassade des dänischen Bauernverbands gegen genverändertes Schweinefleisch protestierten. 4.000 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensverletzung verhängte am Freitag ein Kopenhagener Gericht. Was dieses Urteil speziell macht: Nicht nur die 15 AktivistInnen wurden verurteilt, sondern auch Greenpeace Nord – nach dem Antiterror-Paragrafen, den das dänische Parlament nach dem 11. September 2001 ins Strafgesetzbuch schrieb. Danach haften Organisationen für Aktionen, die Personen ausführen, die ihnen zugerechnet werden können.

Waren bis dahin solche Organisationen nur für schwerere Tatbestände strafrechtlich verantwortlich, wurde diese Beschränkung damals aufgehoben. Wovor Juristen bei Verschärfung des Paragrafen 306 warnten, ist nun eingetreten: Die geänderte Vorschrift trifft alle Organisationen, deren Meinungsbildung sich nicht auf das Verteilen von Flugblättern beschränkt.

Greenpeace-Rechtsanwalt Stehen Bech: „Es ist ein Unding, dass die Terrorgesetzgebung Organisationen trifft, die mit friedlichen Mitteln arbeiten.“ Greenpeace hatte eine Geldstrafe für jeden der 15 AktivistInnen in Höhe von 1.500 Kronen akzeptiert, wandte sich aber gegen die Verurteilung als Organisation. Doch die zuständige Richterin machte klar, dass das Gesetz keine Unterscheidung danach mache, um welche Art von Organisation es sich handelt – und welche Ziele diese vertritt. Das Verfahren in Kopenhagen war von Gewerkschaften und verschiedenen NGOs aufmerksam verfolgt worden. Diese müssen nach dem jetzigen Urteil damit rechnen, für die Aktionen aller Mitglieder und SympathisantInnen verantwortlich gemacht zu werden. Ein weiteres Verfahren zum umstrittenen Paragrafen 306 ist bereits anhängig. Die Radiostation The Voice ist angeklagt, weil Studiogäste in einer Sendung sich über die Möglichkeit unterhielten, mit dem Werfen von Kuchenstückchen seinen Unmut über PolitikerInnen zum Ausdruck zu bringen. Ein Hörer war dieser Anregung nachgekommen.

REINHARD WOLFF

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