LESERINNENBRIEFE
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■ Betr.: „Von Boetticher will Taten sehen“, taz nord vom 14. 8. 2009

Überfällige Taten

Atomgesetz und Bundesverfassungsgericht schreiben vor, dass Atomkraftwerke (AKW) dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen müssen. Nicht zuletzt Landesaufsichtsbehörden und die Bundesatomaufsicht haben wiederholt festgestellt, dass kein einziges deutsches AKW dieser Vorschrift entspricht. Die Betriebsgenehmigung für alle AKW – also auch für Krümmel – kann nicht nur, sie muss von dem zuständigen Minister von Boetticher (CDU) nach geltendem Recht widerrufen werden. Zusätzliche juristische Begründungen für eine sofortige Stilllegung könnte der Minister den Klageschriften von Umweltverbänden entnehmen. So klagt Greenpeace gegen die AKW Biblis, Philipsburg, Isar 1 und Brunsbüttel, die Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) gegen das AKW Biblis B. Wie lange müssen wir alle noch warten auf die – nach Recht und Gesetz gebotenen – Taten, nicht nur dieses Ministers? Beim Eintritt eines Super-GAU wäre alles zu spät! KLAUS RABE, Hamburg

■ Betr.: „Sonderfahrt für rechten Mob“, taz nord vom 27. 8. 2009

Keine Selbstjustiz

Auf den ersten Blick ist die Empörung über den Sondertransport der NPD-Aktivisten zwar verständlich, ich teile sie trotzdem nicht. So wurden jedenfalls keine Passagiere durch unliebsame Gesellschaft belästigt und provoziert. Zivilcourage gegenüber Extremisten ist zwar geboten, darf aber nicht in Selbstjustiz ausarten. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt Personenbeförderungspflicht, eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein ist kein Grund, jemanden von der Beförderung auszuschließen. Der Rechtsextremismus darf wie der Terrorismus nur mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Wohin es führen kann, wenn der gute Zweck die Mittel heiligt und Rechtsstaatlichkeit aushebelt, haben uns die Bush-Cheney-USA gezeigt. HOLGER GUNDLACH, Hamburg