medienticker

Die ARD legt Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen der Ministerpräsidenten bei der Festlegung der gegenwärtigen Rundfunkgebühr ein. Das beschlossen die Intendanten der Sender bei ihrer Tagung in Bremen. Das Verfahren, bei dem die Empfehlung der Gebührenkommission erheblich reduziert wurde, weise Defizite auf, die von der ARD nicht hingenommen werden könnten, hieß es. Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber erklärte: „Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Außerdem werden die ARD-Politmagazine wie erwartet ab 2006 um jeweils eine Viertelstunde gekürzt. Das Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ muss zehn Minuten lassen. Die Sendungen „Report Mainz“, „Report München“, „Monitor“, „Fakt“, „Panorama“ und „Kontraste“ werden künftig nicht mehr 45, sondern 30 Minuten dauern, „Plusminus“ statt 35 noch 25 Minuten. Die Redaktionen forderten von den Intendanten, künftig keine weiteren Reduzierungen vorzunehmen. Vor allem die kurzfristige Hereinnahme von aktuellen „Brennpunkt“-Ausgaben um 20.15 Uhr solle nicht zu Lasten anschließend folgender Magazine gehen, hieß es. Der Westdeutsche Rundfunk habe nochmals seinen Vorschlag bekräftigt, mit vier Magazinen auf eine Stunde Sendezeit zu gehen. Die Sendezeitkürzung der Magazine ist aus Sicht der ARD-Intendanten erforderlich, weil die Nachrichtensendung „Tagesthemen“ von Januar 2006 von 22.30 auf 22.15 Uhr vorgezogen werden soll. Andere Formate, zum Beispiel fiktionale Serien wie „In aller Freundschaft“, sollen ihre Länge behalten, um international besser vermarktbar zu sein. (dpa)

Bettina Rust (37) wird die neue Sat.1-Talkshow am Sonntagabend moderieren. Die Moderatorin der Hörfunkwelle RadioEins vom Rundfunk Berlin-Brandenburg werde voraussichtlich am 7. August mit der wöchentlichen Sendung „Talk der Woche“ starten. Rust habe sich beim Casting zuletzt gegen Sat.1-Moderator Ulrich Meyer („Akte 05“) durchgesetzt, wie eine Sprecherin von Sat.1 bestätigte. (dpa)

Ben Tewaag (29, Foto) muss sich seit gestern vor dem Berliner Kriminalgericht wegen Vortäuschung von Straftaten verantworten. Für eine MTV-Sendung wollte der Uschi-Glas-Sohn mit versteckter Kamera „absurde Situationen provozieren“. (taz)