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Archiv-Artikel

Hartz IV empört

Bilanz des Petitionsausschusses: Die mit Abstand meisten Klagen von Bürgern befassten sich mit der Reform

Die Anfang 2005 in Kraft getretene Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ beschäftigt zunehmend auch den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Beschwerden von Bürgern über das Bundesgesetz seien einer der Schwerpunkte der Arbeit des Gremiums in den vergangenen Monaten gewesen, sagte Ausschusschef Ralf Hillenberg gestern. Zu den Problemen gehörten die geringen Zuverdienstgrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II, die inzwischen jedoch vom Bundestag angehoben worden seien, und der Ausschluss einer Rückkehr von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse im Falle von Arbeitslosigkeit.

Als „skandalös“ kritisierte Hillenberg etwa einen Fall von zwei Familien, die ALG II beziehen und deren Kinder Leistungssport betreiben. Da die früheren einmaligen Beihilfen für Sozialhilfeempfänger zum Beispiel für den Kauf teurer Sportschuhe mit Hartz IV entfallen sind, trugen die Jugendlichen in ihrer Freizeit Zeitungen aus, um sich das Geld zu verdienen. Behalten durften sie nach der neuen Rechtslage aber nur 15 Prozent bei einem Gehalt bis zu 400 Euro. Da der Ausschuss selbst nicht helfen konnte, hat er sich an den Bundestag gewandt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Nach der Änderung blieben den Jugendlichen immerhin noch 165 Euro übrig.

Als wachsendes Problem kristallisiert sich auch die Frage der Krankenversicherung im Falle plötzlicher Arbeitslosigkeit heraus.

Insgesamt sind beim Petitionsausschuss seit Februar vergangenen Jahres 2.230 neue Eingaben eingegangen. Mehr als 2.400 Anliegen konnten erledigt werden. Rund ein Viertel wurde im Sinne der Petenten oder wenigstens teilweise positiv entschieden. In mehr als 800 Fällen lehnte der Ausschuss das Begehren von Bürgern ab. Rund tausendmal versuchte er, mit Auskünften behilflich zu sein. DDP