: Kein Zuschlag für Homo-Beamten
NEUSTADT ap ■ Ein homosexueller Beamter hat trotz eingetragener Lebenspartnerschaft kein Anrecht auf den Familienzuschlag, den verheiratete Beamte erhalten, so das Verwaltungsgericht Neustadt in Rheinland-Pfalz. Der Kläger hatte sich zum einen auf eine EU-Richtlinie berufen, die die Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung verbietet. Zum anderen bezog er sich auf den Zuschlag, den Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab: Der Familienzuschlag werde ausdrücklich nur verheirateten Beamten gewährt, diese Regelung könne nicht erweitert werden. Zudem gelte auch in der EU-Richtlinie das Diskriminierungsverbot nicht für gesetzliche Regelungen der EU-Länder über den Familienstand und die daran anknüpfenden Leistungen.