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Archiv-Artikel

UNSCHULDIG IM KNAST Brandgutachten der Polizei hatte Schwächen

888 Tage saß eine Arzthelferin unschuldig im Gefängnis. Sie war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie ein Feuer in der Wohnung ihres Vaters gelegt haben soll, in dem dieser starb. Das Urteil hatte sich auf ein Brandgutachten des Landeskriminalamts (LKA) gestützt. Die Expertise habe zwar Schwächen gehabt, sei aber nicht grundsätzlich infrage zu stellen, teilten am Donnerstag Wissenschaftler der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung mit. Polizeipräsident Dieter Glietsch hatte die Überprüfung angeordnet.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen die Frau im April des Vorjahrs aufgehoben. Ein Gutachten des Bundeskriminalamts (BKA) war zu der gegensätzlichen Einschätzung gekommen, dass das tödliche Feuer durch eine brennende Zigarette des Vaters ausgelöst wurde.

Der Chef des Landeskriminalamts, Peter-Michael Haeberer, sagte zu der Überprüfung, die damaligen Ermittlungen und die Tatortuntersuchung seien akribisch und fachgerecht gewesen. „Aber das wurde nicht hinreichend bewertet und dokumentiert.“ So hätten die Ermittler nur die eine Schlussfolgerung gezogen, dass das Feuer mit Spiritus gelegt worden sei. (dpa)