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Archiv-Artikel

Flughafen wird schwarz gebaut

BBI Mehr Fälle von Schwarzarbeit als bisher bekannt soll es auf der Großbaustelle in Schönefeld geben. Linke: „Spitze des Eisbergs“

Auf der Baustelle des neuen Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld gibt es mehr Fälle von Schwarzarbeit als bislang bekannt. Nach einem Bericht des Tagesspiegels wurden bislang 55 Strafverfahren gegen ebenso viele Unternehmen mit Sitz in Brandenburg oder im Ausland eingeleitet. Dies gehe aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Laut Bundesregierung seien in 17 Fällen Geldstrafen, in 10 Fällen Freiheitsstrafen verhängt worden.

Die Flughafengesellschaft hatte bislang von Einzelfällen gesprochen. Sprecher Leif Erichsen sagte, es seien alle Maßnahmen getroffen worden, um der Schwarzarbeit vorzubeugen. Gegen kriminelle Energie sei aber schwer anzukommen.

Die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann (Linke) sagte, es zeige sich, wie durch die Vergabe von Werkverträgen Lohndumping und Verstöße gegen das Arbeitsrecht verdeckt werden könnten. Die Flughafengesellschaft, die dem Bund sowie Berlin und Brandenburg gehört, delegiere so Lohndumping und Arbeitsrechtsverstöße nach unten. Die angegebenen Fälle seien nur die Spitze des Eisbergs.

Keine Vertragsstrafen

Krellmann beklagte zudem, Sanktionsinstrumente des Vergaberechts würden nicht genutzt. Obwohl gegen so viele Arbeitgeber strafrechtliche Ermittlungen liefen, habe die Flughafengesellschaft keine Vertragsstrafen, Kündigungen oder Auftragssperren ausgesprochen. Zudem werde auf der Großbaustelle zu wenig kontrolliert. 2011 gab es 25 Kontrollen, in den ersten vier Monaten 2012 bislang 4.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag und Mittwoch erneut über Klagen gegen den Bau des Hauptstadtflughafens. In der Verhandlung am 3. Juli geht es darum, dass Kläger ihrer Ansicht nach davon abgehalten worden sind, fristgerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, wie das Gericht mitteilte. Erreichen will ein Teil der Kläger die Wiedereinsetzung der Klagefrist, ein anderer die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren. Anwohner aus Zeuthen und Mahlow klagen auf Rücknahme der Baugenehmigung oder hilfsweise auf Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf beiden Start-und-Lande-Bahnen. Darüber wird am 4. Juli verhandelt.

Mitte Mai war bekannt geworden, dass der Hauptstadtflughafen nicht im Juni 2012, sondern erst im März 2013 eröffnet werden wird. Grund dafür sind unter anderem Probleme mit dem Brandschutz. (dpa/dapd)