brief des tages
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Plastikmeere vor Gericht

„20 Firmen produzieren 55 Prozent des Plastikmülls“, taz vom 19. 5. 21

Gerichte können durch paradigmatische Kurskorrekturen durchaus – wie in anderen umweltmedizinischen Fragestellungen bereits geschehen – auf Konzernstrategien nachhaltig einwirken. Bayer und Monsanto sind aktuelle Beispiele für nachgelagerte Haftungsrisiken, die der Beurteilung von Verursachungsprinzipien folgen. Konsequenterweise sollte nicht nur in Umweltkatastrophenszenarien mit lokalisierbaren Maximalschäden, wie denen der gierigen Ölindustrie, das Haftungsrisiko bei den transnationalen Profiteuren des Marktes liegen. Eine übernationale Judikative mit Autorität ist erforderlich, um auch den horriblen „Entsorgungsstrategien“ der Atomindustrie, aktuell in Fukushima, zu begegnen. Die Weltmeere sind keine Müllhalde, auch nicht für Polymerprodukte und ihre zellgängigen Spaltprodukte, dem Mikroplastik. Konzerne müssen angehalten werden, die Vergemeinschaftung der Langzeitrisiken und Kosten zu beenden. Bestenfalls erforschen sie die Rückabwicklung: Mikroorganismen/Pilze als enzymatische Müllwerker im Meer, eine Idee der innovativen Biotechnologie made in Germany & Nippon. Martin Rees, Dortmund