: Unbeliebte Untermieter
SCHWALBENNESTER Manche gehen mit Besenstielen oder Holzlatten dagegen vor. Doch das ist verboten
Früher zogen die Schwalben in die Städte, heute stehen sie auf der roten Liste der bedrohten Vogelarten: Glatte Fassaden lassen einen Nestbau nicht mehr zu, die Nahrungssuche gestaltet sich schwieriger. Und die Gewohnheit, ihren Kot aus dem Nest zu schaffen, macht die Schwalbe unbeliebt.
Aus Angst um die saubere Fassade ihres Hauses greifen Eigentümer zu rabiaten Methoden: Nicht selten kommen Besenstiele oder Holzlatten zum Einsatz. Doch wer denkt, dies sei sein gutes Recht, irrt. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt nicht nur die Schwalben selbst unter Schutz, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtstätten. Zahlreiche Gerichtsurteile besagen, dass Schwalbennester nur in begründeten Ausnahmefällen entfernt werden dürfen. Liegt ein solcher nicht vor, droht eine empfindliche Geldstrafe.
Schwalbennester zu zerstören ist überdies nutzlos: Die Vögel sind ortstreu und bauen an derselben Stelle ein neues Nest. Der Naturschutzbund Niedersachsen empfiehlt darum, sich vor Beginn von Bauvorhaben mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Damit sei man rechtlich auf der sicheren Seite.
Bei den Bauarbeiten lässt sich die Entfernung des Nestes meist nicht vermeiden. Genehmigt wird dies außerhalb der Brutzeit – wenn danach ein Ersatznest zur Verfügung gestellt wird. Schwalben nehmen künstliche Nisthilfen am alten Platz gerne an.
Der Nabu empfiehlt darüber hinaus grundsätzlich eine Unterstützung mit Nisthilfen: einfach unterhalb des Nestes ein Kotbrett anbringen. Dann bleiben auch auch die Fassaden sauber.
ALICE WINKLER