: Rechtswidrige Mehrarbeit
AUSGLEICH Stadt muss Feuerwehrleuten Entschädigung zahlen
Hamburg Feuerwehrleute haben einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für die von der Innenbehörde 1998 rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der damalige Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) hatte die Wochenarbeitszeit gegen den Willen des Personalrats und der Gewerkschaft Ver.di von 48 auf 50 Stunden angehoben, um den Abbau von 175 Stellen zu kompensieren. Der Europäische Gerichtshof wertete dies 2005 als Verstoß gegen Europäisches Recht.
„Die Verurteilung Hamburgs ist das Ergebnis eines schwerwiegenden Fehlers“, sagt Innensenator Neumann Michael Neumann (SPD) und sagte den staatlichen Löschern einen Freizeit- oder finanziellen Ausgleich zu, der sich insgesamt auf rund 20 Millionen Euro beläuft. Ver.di-Fachsekretärin Sieglinde Frieß freut sich über den Erfolg: „Endlich hat die Gerechtigkeit gesiegt.“ KVA