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Archiv-Artikel

Vater und Sohn müssen für Nazi-Geklampfe büßen

URTEIL Bewährungsstrafen für zwei Neonazis, die volksverhetzende Musik in Umlauf gebracht haben

Von M. MAI

Wegen Produktion und Verbreitung von Nazimusik hat das Landgericht am Montag zwei alte Bekannte aus der Naziszene verurteilt. Uwe Dreisch, 49, einst Chef der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Frontbann 24“, erhielt 19 Monate auf Bewährung, sein 26-jähriger Sohn Gordon Dreisch, Liedermacher unter dem Namen „Midgards Stimme“, eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Die Bewährungszeit wurde beim strafrechtlich erheblich vorbelasteten Vater auf drei, beim Sohn auf zwei Jahre festgesetzt. Den Verurteilten wurden jedoch zwei beziehungsweiser drei Monate „Entschädigung“ eingeräumt – weil das Gericht sich wegen Arbeitsüberlastung zu viel Zeit gelassen hatte, die Verhandlung zu eröffnen.

Die Männer hatten zwischen 2006 und 2010 in ihrem Wohnzimmerstudio in Schöneweide Lieder mit volksverhetzendem Inhalt produziert, auf CDs gebrannt und in einem rechten Internetradio präsentiert. Die CD-Cover enthielten verfassungsfeindliche Symbole. Die Titel mit Textpassagen wie „Hakenkreuz muss wieder Symbol des deutschen Volkes sein“ und „Die Antwort heißt Zyklon B“ seien nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht „geistige Brandstiftung“, volksverhetzend und „nicht nur grenzwertig, sondern ganz erheblich“ strafbar. Die Angeklagten hatten zuvor Geständnisse abgelegt. Dafür waren ihnen Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt worden.

Geständnis, keine Reue

Geständnis und Reue sind aber zweierlei. Uwe Dreisch, der nach eigenen Angaben seine Brötchen als Verlagsmitarbeiter verdient, saß vor Gericht demonstrativ mit einem T-Shirt, auf dem in Frakturschrift „Midgards Stimme“ stand, der Name, unter dem sein Sohn die vor Gericht erörterten Lieder sang. Dreisch junior, der die Schule nur bis zur 9. Klasse besucht und keinen Beruf gelernt hat, trug ein Shirt einer bei Rechtsextremisten beliebten Kleidermarke. Auch die zahlreichen Unterstützer der beiden auf den Besucherplätzen trugen ihre Gesinnung zur Schau: Auf Kleidungsstücken stand „Solidarität mit dem nationalen Widerstand“ oder „Bruderschaft Brandenburg“. Strafbar ist das nicht. Aber es zeigt, dass Überzeugungstäter und deren Fans im Saal saßen.

Nicht gestanden hatte Dreisch junior, ein Video verbreitet zu haben, das das Urheberrecht des rbb, der taz sowie von Parteien verletzte und Bianca Klose, Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, in eine kriminelle Ecke stellte. In diesem Punkt wurde die Anklage eingestellt. Wegen der vielen angeklagten Musiktitel hatte das auf das Strafmaß allerdings kaum oder gar keinen Einfluss. M. MAI