: Schüler darf beten
Ein 16-jähriger muslimischer Schüler muss die Möglichkeit erhalten, einmal täglich in der Schule sein Gebet zu verrichten. Das entschied das Verwaltungsgericht am Dienstag. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Das Recht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Die Leitung des Diesterweg-Gymnasiums in Wedding hatte dem Schüler unter Berufung auf das Neutralitätsgebot des Staates islamische Gebete in der Schule verboten. Der Junge sieht sich nach seinem Glauben verpflichtet, fünfmal täglich zu festen Zeiten zu beten. (ddp) (VG 3 A 984.07)
Inland SEITE 7