: Gegen Abzocke, für Solarien
GESETZE Was sich für Verbraucher, Unternehmen und qualifizierte Einwanderer im August ändert
FRANKFURT afp | Ob am Telefon, im Internet oder im Solarium – vom 1. August an sollen Verbraucher besser durch Gesetze geschützt werden.
Online-Kostenfallen: Verdeckte Abzocke im Internet soll ab sofort schwerer werden. Wer Waren oder Dienstleistungen im Netz anbietet, muss jeden Kunden vor der Bestellung deutlich auf die Kosten hinweisen. Dieser muss dann mit einem Klick auf einen Warnbutton bestätigen, dass er etwas bestellen will. Nur so kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Telefon-Preistreiber: Anbieter von Billig-Vorwahlen müssen ihren Telefonkunden künftig vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr mitteilen. So sollen Kunden der Gefahr entgehen, die Nummer gerade in einem Zeitfenster zu nutzen, in dem die Vorwahl besonders teuer ist. Rutscht der Verbraucher während eines Telefonats in ein anderes Gebührenfenster, so muss während des Gesprächs eine entsprechende Ansage erfolgen.
Warteschleifen-Nepp: Für Wartezeiten bei Telefon-Hotlines dürfen Anbieter die Kunden nicht mehr gleich zur Kasse bitten. Ab 10. August müssen die ersten beiden Minuten kostenfrei sein, ab Mitte 2013 sollen die Kosten komplett entfallen.
Hautkrebs-Risiko: Die Vorschriften für Sonnenstudio-Betreiber werden weiter verschärft. Ab August gelten ein Mindestabstand für Lampen und ein Grenzwert für Strahlen, der nicht über 0,3 Watt pro Quadratmeter liegen darf. Dadurch soll das Hautkrebsrisiko verringert werden. Das Personal in Solarien – auch in Fitnessstudios oder Saunen – muss jedem Kunden eine UV-Schutzbrille anbieten.
Fachkräfte-Lücke: Hochqualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können künftig leichter in Deutschland arbeiten. Sie erhalten eine „Blaue Karte“ als Aufenthaltserlaubnis ab einem Jahresgehalt von 44.800 Euro. Für Berufe, in denen Fachkräfte gesucht werden, reicht ein Einkommen ab 34.944 Euro.