NEBENEINKÜNFTE
: Schily muss kein Ordnungsgeld zahlen

LEIPZIG | Der SPD-Abgeordnete Otto Schily hat im Streit mit dem Bundestag über die Offenlegung von Nebeneinkünften einen Teilerfolg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob am Mittwochabend ein Ordnungsgeld von 22.000 Euro gegen den Exbundesinnenminister auf. In der Sache entschieden die Richter aber gegen Schily, der dem nächsten Bundestag nicht mehr angehört: Auch er hätte dem Bundestagspräsidium genau aufschlüsseln müssen, was er als Anwalt nebenbei verdient. (ap)