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Archiv-Artikel

Unzulässige Subvention

Bremen bekommt fünf Millionen von Space Park Betreiber zurück – theoretisch

Von mnz

Bremen taz ■ Bremen kann fünf Millionen Euro vom Space-Park-Betreiber Köllmann zurückfordern. Das entschied gestern das Landgericht Flensburg. Die Summe ist Teil eines Darlehens von 26 Millionen Mark, das Bremen 1999 der Space Park KG – und damit dem Köllmann-Konzern – gewährte. Nun stufte das Landgericht den Kredit als in der EU unzulässige Wettbewerbshilfe ein.

Ob Bremen tatsächlich Geld zurückbekommt, ist unklar. „Wir sind ernsthaft darum bemüht“, versicherte gestern ein Sprecher des Senates. Bislang ging man allerdings davon aus, dass eine Rückzahlung den Nachfolger des Köllmann-Konzerns, eine Briefkastenfirma mit Sitz in der Steueroase Norderfriedrichskoog, in die Insolvenz treiben würde – und Bremen dann ganz leer ausginge.

Der Bremer Kredit wurde vor Jahren auf Betreiben Köllmanns in einen zehnprozentigen Anteil an der Space Park KG umgewandelt. Ob dieser Anteil den Gegenwert von 13,3 Millionen Euro wert war, konnte das Gericht nicht klären. Dennoch stufte der Senat das Urteil als „Erfolg“ ein. „Es stärkt die Position Bremens gegenüber der EU“, sagte Markus Beyer, stellvertretender Senatssprecher. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel hatten in dem Kredit einen wettbewerbswidrige Subvention vermutet – und immer wieder nachgehakt. Der Senat musste darauf schließlich reagieren – mit ebenjener Klage in Flensburg. mnz