was alles nicht fehlt:
Ein Ausreiseverbot: Hooligans darf die Ausreise zu einem Fußballspiel im Ausland untersagt werden. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Montag. Damit wurde die Klage eines Anhängers abgewiesen, der im November 2018 am Frankfurter Flughafen von seiner Reise nach Zypern zum Europa-League-Spiel der Eintracht Frankfurt beim FC Apollon von Polizeibeamten abgehalten wurde. Die Bundesrepublik Deutschland habe das Recht dazu, wenn ein deutscher Fan in der Vergangenheit im Rahmen von Fußballspielen erhebliche Gewaltdelikte begangen habe, urteilte das Gericht. Im konkreten Fall gehöre der Kläger der Fanszene des SV Waldhof Mannheim an und sei in den Jahren 2015 bis 2017 strafrechtlich bei Fußballbegegnungen in Erscheinung getreten, „teils wegen Sachbeschädigung mit brachialer Gewalt, teils wegen gefährlicher Körperverletzung“.
Ein besorgter Regierungschef: Nach weiteren Vorfällen hat der niederländische Premierminister Mark Rutte erneut Rassismus bei Fußballspielen beklagt. „Diese Gesellschaft kommt nicht weiter, wenn wir auf diese Weise miteinander umgehen“, sagte der Ministerpräsident am Montag. Rutte nannte es schrecklich, dass Spieler von dem Amateurvereinen JOS und Sporting ‚70 am vergangenen Wochenende mit Worten wie „schwarzer Peter“ beschimpft wurden. Rutte kündigte ein Gespräch mit dem Fußballverband KNVB am Donnerstag an. Rutte hatte Entgleisungen von Zuschauern als „ekelhaft, wirklich fürchterlich“ kritisiert. Am Wochenende wurde in den ersten beiden Fußballligen in den Niederlanden eine Schweigeminute gegen Rassismus abgehalten.
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