Berliner Himmel füllt sich wieder

Über der Innenstadt sind wieder Rund- und Verkehrsüberwachungsflüge erlaubt. Für gewerbliche Unternehmen gibt es Ausnahmegenehmigungen von dem seit 1. August gültigen Flugverbot innerhalb des S-Bahnrings, teilte das Bundesverkehrsministerium gestern mit. Für Hobby- und Privatflieger gilt das Verbot weiter. Die Behörden hatten damit auf den gezielten Absturz eines Ultraleichtflugzeugs Ende Juli vor dem Reichstag reagiert. Dank der Genehmigung darf das Unternehmen Air Service Berlin nach eigenen Angaben wieder mit Rosinenbomber, Wasserflugzeug, Helikopter und Verkehrsüberwachungsmaschine die City überfliegen. Firmenchef Frank Hellberg sagte, damit seien 40 Arbeitsplätze gerettet. Der Heißluftballon von Air Service Berlin hatte bereits vor einer Woche eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Laut Bundesverkehrsministerium sind Rundflüge nur in mindestens 600 Metern Höhe zugelassen, der Reichstag und das Kanzleramt dürfen „in keinem Fall“ überflogen werden. DPA