: Zukunftsvertrag mit Altlasten
ELBPHILHARMONIE Baukonzern ringt mit Architekten um teure Klauseln eines neuen Vertragswerks
Die Verhandlungen in Sachen Elbphilharmonie stocken – wieder einmal. Dabei hatte bis dato alles gut ausgesehen: Die Stadt und Baukonzern Hochtief hatten Mitte Juli ein „Eckpunktepapier“ unterschrieben, das Hochtief die alleinige Planungsverantwortung übertrug und zur Zusammenarbeit mit den Architekten verpflichtete. Diese Kooperation war bislang nicht vorgesehen, weshalb bislang die städtische Realisierungsgesellschaft vermittelt hatte. Diese Konstruktion hatte ständig zu Missverständnissen und Vorwürfen geführt.
Dass das jüngste „Eckpunktepapier“ juristisch nicht bindend sein würde, wussten alle. Aber angesichts der Chance, den seit Oktober durch Hochtief verursachten Baustillstand zu beenden, glaubte die Kultursenatorin, die Überführung des Papiers in einen Vertrag sei Formsache.
Ist sie aber nicht. Wie am Mittwoch bekannt wurde, können sich Hochtief und die Architekten Herzog & de Meuron nämlich nicht einigen, wer wofür haftet. Das ist deshalb wichtig, weil Hochtief einen Teil des Baustillstands auf Planungsfehler der Architekten zurückführt und deshalb viele Millionen von der Stadt fordert. Kern der Gespräche sei deshalb, sagte Hochtief-Sprecher Bernd Pütter, „wer für Entscheidungen haftet, die der andere in der Vergangenheit traf – zum Beispiel für etwaige Planungsfehler aus dem Jahr 2008“.
Hierfür möchte Hochtief möglichst nicht haften und lieber die Architekten in die Pflicht nehmen, auch wenn Pütter das so klar nicht sagt. „Wir wollen einen zukunftsfähigen Vertrag. Da geht es nicht um Wünsche, sondern um sachliche Verhandlungen.“ Wie lange die noch dauern können, wusste Pütter nicht.
Am Rande des Elbphilharmonie-Untersuchungsausschusses wurde zudem bekannt, dass die städtische Realisierungsgesellschaft Rege dem Ausschuss Akten vorenthalten hat. Die will der Ausschuss jetzt bei der Rege einsehen. PS