GAMMELFLEISCH
: Bewährungsstrafe für Verkäufer

DEGGENDORF | Im Gammelfleisch-Prozess vor dem Landgericht Deggendorf ist ein Metzgermeister zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Außerdem wurde das schon bestehende Berufsverbot gegen den Mann aus Niederbayern bis Mai 2011 verlängert. Er hatte gestanden, in hunderten Fällen verdorbenes oder minderwertiges Fleisch an Unternehmen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Russland geliefert zu haben. (afp)