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Archiv-Artikel

KÖRPERVERLETZUNG Schünemann-Prozess endet mit Freispruch

GÖTTINGEN | Der erste Strafprozess zu den Tumulten beim Auftritt von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann im Januar an der Universität Göttingen hat mit einem Freispruch geendet: Dem Mann wurde Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen. Nach Ansicht des Göttinger Amtsgerichts erbrachte die Verhandlung keinen Beweis dafür, dass der 25-Jährige einen Polizisten getreten hat. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, den Beamten durch einen Tritt in den Genitalbereich verletzt zu haben. (dapd)