Neues von der Tatze

Jack Wolfskin ist im Abmahnwahn: Bekommt jetzt auch ein Ort im Münsterland Post vom Anwalt?

Wie eine Bärenmutter sein Junges schützt bekanntlich der Allwetterklamottenmacher Jack Wolfskin seine eingetragene Bildmarke, die Wolfstatze, vor allem gegen so gierige Fressfeinde wie kleine Tageszeitungen oder Hobby-Näherinnen. Dabei scheint „das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird“ (O-Ton Jack Wolfskin) gerade imagetechnisch allmählich nach hinten losgehen – zumal mit Nienborg im Münsterland nun ein Örtchen aufgetaucht ist, das die umstrittene Tatze seit rund 800 Jahren im Ortswappen trägt.

Und heißt es nicht im Markengesetz, von der Eintragung als Bildmarke ausdrücklich ausgeschlossen seien Marken, „die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines“, und jetzt kommt’s, „inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten“?

Doch, heißt es.

Vielleicht sollte das bei Gelegenheit mal juristisch überprüft werden. Wobei Jack Wolfskin da wahrscheinlich auf die sogenannte „Verkehrsgeltung“ (Advokatensprech für: die Bekanntheit) seiner Tatze pochen könnte. Die nahm zwar einerseits erst in den Neunzigern richtig Fahrt auf. Aber Nienborg, Nienborg, wer kennt andererseits schon Nienborg? Nienborger! Stolze Nienborger und Nienborgerinnen! Schaltet eure Abmahnanwälte ein! FRA