: Revision im Fall Motassadeq
HAMBURG/KARLSRUHE dpa ■ Nach der Verurteilung von Mounir al-Motassadeq im Hamburger Terrorprozess wegen der Anschläge vom 11. 9. 2001 haben sowohl Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Das teilten eine Sprecherin der Anklagebehörde und Verteidiger Udo Jacob gestern mit. Das OLG Hamburg hatte Motassadeq am Freitag in der Neuauflage des weltweit ersten Prozesses wegen der 11. 9.-Anschläge wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 7 Jahre Haft verurteilt. Für einen Schuldspruch wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen, wie von der Bundesanwaltschaft verlangt, sahen die Richter jedoch keine ausreichenden Beweise. Die Ankläger hatten 15 Jahre Haft gefordert, die Verteidiger auf Freispruch plädiert. „Das Urteil besteht zu 50 Prozent aus Fakten und zu 50 Prozent aus Fantasie“, begründete Jacob die Revision. Er habe zudem die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 31-jährigen Marokkaner beantragt. Die Bundesanwaltschaft ließ offen, ob sie die Revision auch tatsächlich bis zum Ende verfolgen will.