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Archiv-Artikel

Das lärmende Schweigen

An diesem Sonntag jährt sich der Schwarze Donnerstag zum zweiten Mal. Aufgearbeitet wurde der Polizeieinsatz, der mehr als 400 Verletzte forderte und das Weltbild so manches Augenzeugen veränderte, bis heute nicht. An einer solchen Aufarbeitung hat offenbar auch niemand Interesse, weder die neue Landesregierung noch die Justiz. Doch über einigen schwebt ein Damoklesschwert: die Festplatte des Stefan Mappus

von Jürgen Bartle

Seit dem 22. Februar 2011 herrscht Schweigen, seit 19 Monaten verweigert die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Herausgabe aktualisierter Zahlen zum Stand all jener Verfahren, die nach dem Schwarzen Donnerstag am 30. September 2010 in Gang gekommen sind. Es müssten viele sein: 1.500 Anzeigen sind damals eingegangen, 380 davon gegen am Einsatz beteiligte Polizisten. Es müssten – nach zwei Jahren! – die meisten erledigt sein, und also müsste es für die zuständige Behörde eigentlich ein Leichtes sein, zumindest in Zahlen Bilanz zu ziehen. Von wegen! „Es ist nicht leistbar, eine solche Bilanz bis zum 30. 9. vorzulegen“, beschied die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine mit zwei Wochen Vorlauf ergangene Anfrage der Kontext:Wochenzeitung kurz und bündig. Nicht leistbar?

Eher wohl nicht gewollt. Denn so geht das seit jenem Februartag vor 19 Monaten, als – noch zu Mappus' Zeiten – der zuständige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler im Rahmen einer Pressekonferenz jene Zahlen nannte, die bis heute nicht aktualisiert sind. Das nährt bei den immer zahlreicher werdenden Kritikern den Eindruck, diese Staatsanwaltschaft – mindestens aber die für „Politisches“ zuständige und von Häußler geführte Abteilung 1 – sei sich selbst genug. Was sie tut, aber insbesondere auch was sie unterlässt, hat die Öffentlichkeit offenbar nichts anzugehen. „Wir haben in Stuttgart mittlerweile eine Sondergerichtsbarkeit – allerdings nicht vor Gerichten, sondern bei der Staatsanwaltschaft“, beschreibt der Richter a. D. Dieter Reicherter die Situation.

Der heute 65-Jährige ist vielleicht der schärfste, wohl auch der ungewollt inzwischen prominenteste Kritiker jener Behörde, der er einst, bevor er Richter wurde, selber angehört hatte – „und zwar gern“. Dieter Reicherter war seit gerade einem Monat pensioniert, als er am 30. September 2010 verabredet war und beschloss, den Weg dorthin zu Fuß durch den Schlossgarten zu nehmen. Was er sah, konnte er kaum glauben. Und dass ihn, der abseits auf einer Wiese stand, ein Wasserwerfer aufs Korn nahm und bis aufs Unterhemd durchnässte, wollte er so nicht hinnehmen. Noch am selben Abend formulierte Reicherter eine Dienstaufsichtsbeschwerde ans Innenministerium gegen den Leiter des Polizeieinsatzes und bot sich als Zeuge an. Er wurde nie befragt, die Beschwerde niedergeschlagen. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags befand, dass alles rechtens geschah. Das war, als noch die CDU regierte.

Seit dem 27. März 2011 regiert Grün-Rot.

Seither reitet der Richter a. D. Reicherter genau so erfolglos gegen die Flügel der Windmühle an, die früher schwarz angestrichen waren. Schlimmer noch: Geht er in Urlaub, dringt die Staatsanwaltschaft mit Durchsuchungsbefehl in sein Haus ein und beschlagnahmt seine Computer. Und der sonst so schweigsame Oberstaatsanwalt Häußler streut Aktenvermerke, wonach Reicherter „von Wahnvorstellungen“ ergriffen sei.

Wie kann das sein? Was ist passiert seit dem Regierungswechsel? Welche Konsequenzen wurden gezogen aus dem Schwarzen Donnerstag?

Nichts. Keine.

Beispiel Polizei:

Eine noch unter CDU-Innenminister Heribert Rech eingesetzte „Expertengruppe“, die den Polizeieinsatz fachlich analysieren sollte, stellte zwar fest, dass Fehler gemacht wurden, aber Folgen hatte das für keinen der Verantwortlichen. Schließlich leitete diese Gruppe der damalige Inspekteur der Landespolizei, Dieter Schneider, der im Vorfeld an der Planung des Einsatzes und auch an den Gesprächen mit Mappus in der Villa Reitzenstein teilgenommen hatte. Der hätte sich selber mit verantwortlich machen müssen. Eine ganze Reihe von „Handlungsempfehlungen“ für künftiges polizeiliches Vorgehen in ähnlichen Fällen – wie etwa der völlige Verzicht auf Wasserwerfer und den Einsatz von Schlagstöcken außer in Notwehr sowie das vorherige Ankündigen von Polizeieinsätzen – wurden zwar von Thomas Züfle, dem neuen Stuttgarter Polizeipräsidenten, als polizeiliche Maßnahmen zur Deeskalation begrüßt. Inhaltlich aber waren sie nichts weiter als die Rückkehr zur „Stuttgarter Linie“, die Züfles Vorgänger Siegfried Stumpf als Einsatzleiter am Schwarzen Donnerstag unangekündigt und angeblich aus eigener Entscheidung und Verantwortung verlassen hatte.

Während der neue Mann Züfle dazuhin interne Planungsstrukturen und Befehlsketten verbessern ließ und außerdem die Zahl der „Anti-Konflikt-Teams“ in der Stuttgarter Polizei von neun auf 15 erhöhte, nagte an einem anderen – durchaus heiklen Punkt – an ihm nicht der geringste Zweifel: In Notwehr, so Züfles Ansage an 2.200 Stuttgarter Polizisten, dürfe man weiterhin handeln.

Notwehr aber ist das Zauberwort, das zum Freifahrtschein wurde selbst für die übelsten Gewaltexzesse, die sich Polizisten am Schwarzen Donnerstag geleistet haben. Nehmen wir nur mal – als den bisher absurdesten Beleg dafür – den Leiter der Böblinger Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit (BFE), der zwar einen Allerweltsnamen trägt, sich aber unter dem Begriff „Prügelglatze“ vielen unvergesslich machte. Die Bilder, wie Kommissar Müller als kahlköpfiger Gladiator durch den Schlossgarten tobt, brüllt, rempelt, Reizgas versprüht und vor allem mit seinem Schlagstock alles kurz und klein haut, was ihm im Wege steht, gingen um die Welt. Sie waren schon Stunden danach im Internet abrufbar, und sie sind es noch heute (bei youtube unter „Prügelglatze vom BFE“ suchen). Wenn auch wegen der darin dargestellten Brutalität nur für Menschen über 18 Jahre.

Gegen Müller gingen Anzeigen zuhauf ein. Gegen ihn wurde auch ermittelt wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung und Beleidigung. Allerdings, sagen Kritiker wie der Exrichter Reicherter und auch Anwälte von Betroffenen, mit dem klaren Ziel, den Beamten „da rauszupauken“. Genau das geschah. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und legte in einer 13-seitigen Begründung dar, dass dem Mann gar nichts anderes übrig geblieben war, als wahllos mit dem Schlagstock in die Menge zu dreschen, und zwar – aus Notwehr.

Wie weit sich Wahrheit biegen lässt, wenn ein Staatsanwalt es nur will, zeigt dabei der Fall des Anzeigeerstatters Marc D., der einen der Filme produziert hat, die Müllers Furor zeigen. Und eben auch, dass der Filmende weder verbal noch körperlich aggressiv wurde. Dennoch traf ihn der Polizeiknüppel schmerzhaft, nachdem Müller die Kamera erspäht und einige Schritte auf den Kameramann zu getan hatte. Für die Staatsanwaltschaft war auch das immer noch Notwehr: weil Marc D. im Rücken des Beamten gestanden und dessen Bewegungsfreiheit eingeschränkt habe, sei D.s Verhalten als „Angriff im Sinne der Notwehrvorschrift“ zu werten. „Angriff durch Herumstehen“ betitelte der Focus seine Story.

Wer die Einstellungsverfügung verfasste? Der leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler.

Beispiel Staatsanwaltschaft:

Schnell nach dem Schwarzen Donnerstag wurde klar, was den Ermittlern aus Häußlers „politischer“ Abteilung 1 wirklich wichtig war: die Protestler vor Gericht zu bringen. Während die Ermittlungsverfahren gegen die Besatzungen der vier Wasserwerfer bis heute nicht abgeschlossen sind, haben jene, die sich denen in den Weg stellten und von der Polizei weggetragen werden mussten, längst Bußgeldbescheide bekommen. Und wer dagegen Einspruch erhob, war auch schon längst vor dem Amtsrichter. Juristen stellten bei diesen Verhandlungen verwundert fest: Die Staatsanwaltschaft schickte in jedem einzelnen Fall einen Sitzungsvertreter, nicht selten kam der Leitende Oberstaatsanwalt selber. Wohlgemerkt: Es ging dabei um Ordnungswidrigkeiten. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten – etwa Verkehrsdelikten in vergleichbarer Bußgeldhöhe – hat noch kein Amtsrichter je einen Staatsanwalt im Gerichtssaal gesichtet. Obwohl in der rechtlichen Bewertung kein Unterschied besteht zwischen beiden Delikten.

„Das ist eben eine Frage der politischen Gewichtung“, sagt Dieter Reicherter. Belegen kann er seinen Vorwurf der „Sondergerichtsbarkeit“ zwar nicht mit Zahlen, denn die hält die Behörde ja unter Verschluss. Wohl aber mit dem Argument der rechtlichen Gewichtung: während sich die Staatsanwaltschaft nämlich auf Bagatellverfahren gegen Demonstranten stürzte und Hunderte von Ordnungswidrigkeiten längst abgearbeitet sind (so wie auch Hunderte neue, die später bei anderen Protesten gegen Stuttgart 21 angezeigt wurden), sind die strafrechtlich schwerwiegendsten Vorwürfe bis heute unerledigt. Die betreffen vor allem den Einsatz der Wasserwerfer. Mindestens vier Schwerverletzte hat deren Einsatz gefordert, jeweils Gesichts- und Augenverletzungen bis hin zu fast vollständiger Erblindung, obwohl Wasserwerfer nicht auf die Köpfe von Menschen zielen dürfen.

Überdies gibt es Zeugenaussagen in rauen Mengen und wiederum Videos im Internet, die belegen, dass die Wasserwerfer keineswegs nur sich und damit der Polizei den Weg zum Einsatzort frei räumen wollten, sondern wahllos in die Menge schossen und mit 16 Bar Druck auf Jugendliche zielten, die in Bäume geklettert waren, oder eben auf pensionierte Richter, die abseits auf einer Wiese standen.

„Fachliche Prüfungen zum Wasserwerfereinsatz“ haben die Staatsanwaltschaft seit nunmehr zwei Jahren davon abgehalten, die Sache entweder vor Gericht zu bringen oder das Verfahren einzustellen. Zum Beispiel wegen Handelns in Notwehr. Denn auf die Beamten in den gepanzerten Fahrzeugen wurden Kastanien geworfen. Und schon die Einsatzleitung am Schwarzen Donnerstag hatte deswegen den Besatzungen den Notwehrfall zugestanden und die Erhöhung des Wasserdrucks auf beinahe Volllast freigegeben. Gegen die Einsatzleitung wird übrigens nicht ermittelt, nur gegen die Besatzungen der Wasserwerfer.

Beispiel Politik:

Wer gegen Stuttgart 21 protestiert, ist potenziell gewalttätig und stört vor allem im Wahlkampf. So hatte das noch die alte CDU-FDP-Regierung gesehen, die um ihre Wiederwahl fürchten musste. Das damals CDU-geführte Innenministerium traf Vorsorge und erließ einen sogenannten Rahmenbefehl, wonach sämtliche Polizeibehörden bei der Überwachung der Protestbewegung zusammenzuarbeiten hatten und darüber hinaus der Verfassungsschutz tätig werden musste. Von da an nahmen auch zivile Spitzel an den bis dahin ausnahmslos friedlich verlaufenen Demonstrationen teil und halfen mit, sogenannte Gefährdungslagebilder zu erstellen und Buch zu führen darüber, wer, wann und wo Protestveranstaltungen organisiert hat. Und seien es nur „Parkgebete“, Gottesdienste unter Bäumen, die damals noch nicht abgeholzt waren.

Wer gegen Stuttgart 21 protestiert, ist potenziell gewalttätig und stört vor allem den Koalitionsfrieden. So scheint das die neue grün-rote Regierung zu sehen. Das inzwischen SPD-geführte Innenministerium erneuerte nämlich im Dezember 2011 ebenjenen Rahmenbefehl – ohne inhaltliche Abstriche. Und der neue Innenminister Reinhold Gall ließ bei mehreren Gelegenheiten wissen, dass er seine Polizei in Sachen Schwarzer Donnerstag außen vor sieht: „Die Gewalt ging damals von den Demonstranten aus.“

Ähnlich eindeutig äußert sich auch der neue Justizminister Rainer Stickelberger (SPD), wenn es zum Beispiel um den Vorwurf der Parteilichkeit gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart geht. So lehnte er sich jüngst ganz weit aus dem Fenster, als eine von 2.863 Bürgern unterschriebene Online-Petition zur „unverzüglichen Entlassung“ des Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler Schlagzeilen machte – ein einmaliger Vorgang gegenüber einem Angehörigen der mittleren Landesbeamten-Hierarchie. „Eine Kampagne, die die Grenzen einer angemessenen öffentlichen Auseinandersetzung überschreitet“, nannte Stickelberger das und stellte sich gleichzeitig vor, hinter und neben Häußler, der stets „objektiv und personen- und sachangemessen“ ermittle.

An Häußlers Objektivität gab es schon vor Stuttgart 21 und dem Schwarzen Donnerstag Zweifel. Und es gab Anzeigen gegen Häußler wegen des Verdachts auf Strafvereitelung, eine gestellt von einer Staatsanwältin aus Bayern. Auch an der Argumentation ist einiges dran, Häußler könne schon deswegen nicht objektiv ermitteln, weil er sich am Schwarzen Donnerstag stundenlang im Schlossgarten aufgehalten und dabei keinerlei Rechtsverstöße durch Polizisten festgestellt hat, die er von Amts wegen hätte verfolgen müssen. Wären diese nachträglich in großer Zahl festgestellt worden, hätte Häußler damit sich selber attestiert, auf mindestens einem Auge blind zu sein.

Oder seine Ermittlungen in Sachen EnBW-Deal. Anderthalb Jahre lang konnte Häußler noch nicht mal einen Anfangsverdacht hegen, dass an dem milliardenteuren Wahlkampf-Coup des Stefan Mappus irgendetwas unrecht gewesen sei. Erst seit das Verfahren behördenintern von Häußlers „politischer“ in die Abteilung Wirtschaft transferiert wurde, ist Zug drin in den Ermittlungen. Jetzt konnte sogar die von Mappus geschredderte Festplatte seines Dienstcomputers wieder hergestellt werden. Für einen Zeitraum bis einschließlich Oktober 2010. Und da wird's nun ganz arg spannend.

Was, wenn sich auf dieser Festplatte Beweise für die alte These finden, dass der Polizeieinsatz am 30.9.2010 eben doch vom Ministerpräsidenten Mappus gewünscht war, und zwar in genau dieser aggressiven Form, um danach als starker Mann dazustehen, der durchgreifen kann?

Darauf hat schon immer vieles hingedeutet, vor allem die plötzlich im Vorfeld gezeigte verbale Aggressivität von Mappus („Nehme den Fehdehandschuh auf!“) und erst recht das Fehlen jeglicher Logik im Ablauf des Polizeieinsatzes. Und neuerdings gibt es gar Hinweise aus CDU-Kreisen, auf dieser Festplatte müsse sich sehr wohl „Aufschlussreiches“ über die Vorgänge in den Tagen vor dem Schwarzen Donnerstag finden lassen.

Das wäre nicht nur peinlich für den Justizminister und seinen neuen Schützling Häußler, dessen Arbeit Stickelberger übrigens noch im Frühjahr 2011 gar nicht so zu schätzen wusste, als er noch gewöhnlicher Abgeordneter im Landtag war und die SPD im von den damaligen Regierungsparteien dominierten Untersuchungsausschuss zum 30.9. vertrat. Dessen Ergebnisse trug Stickelberger nicht mit.

Als Minister, finden seine Kritiker, trägt er zu viel mit. Mehrfach wurde er aufgefordert, der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Verfahren zum Schwarzen Donnerstag zu entziehen. Immer hat Stickelberger abgelehnt. Wie übrigens auch jetzt. Zu laufenden Verfahren äußere sich der Minister nicht, lautete die Begründung gegenüber der Kontext:Wochenzeitung. Dass die große Mehrzahl der Verfahren längst abgeschlossen ist, hat ihm die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht verraten.

Deren Chef ist ja keineswegs Bernhard Häußler. Keiner seiner Vorgesetzten hatte bisher an Häußlers Amtsführung etwas auszusetzen. Sie müssen sich, wie auch Stickelberger, allesamt sorgen – je nachdem, was sich auf Mappus' Festplatte findet.

Müssen sie?

Müssen sie wahrscheinlich nicht.

Die Ermittlungen, falls sich dazu was findet, führt ja nach wie vor der „politische“ Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. Und ausgewertet wird die Festplatte vom Landeskriminalamt. Dessen Chef heißt mittlerweile Dieter Schneider. Und der müsste dann womöglich schon wieder sich selber an den Pranger stellen.

Jürgen Bartle (54) war in verschiedenen Funktionen insgesamt 26 Jahre lang für die Zeitungsgruppe Stuttgart als Lokalredakteur in Stuttgart tätig, bis Ende 2012 als Geschäftsführer und Redaktionsleiter der sublokalen Produkte („fünfte Bücher“). Unter anderem war Bartle auch zehn Jahre lang als Polizeireporter der „Stuttgarter Nachrichten“ unterwegs und wurde 1993 von der damaligen Landespolizeidirektion Stuttgart II per Urkunde zum „Ehrenkommissar der Mordkommission“ erhoben.