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Archiv-Artikel

Schlecht für’s Kind

SOZIALES Eine Broschüre erklärt in leichter Sprache, was Kindeswohlgefährdung bedeutet

Selbst Experten gelingt es oft 2_text tnicht, auf Anhieb verständlich zu schildern, was Kindeswohl bedeutet und wo dessen Gefährdung beginnt. Nun erläutert eine Broschüre der Bremer Lebenshilfe das Thema in leichter Sprache, begleitet von Piktogrammen. „Darin wird erklärt, was gut und was schlecht ist für ein Kind, worauf Eltern achten müssen und wo sie Unterstützung bekommen“, sagte am Montag bei der Vorstellung Petra Schneider, Übersetzerin im „Büro für Leich2_text tte Sprache“ der Lebenshilfe.

Die Anregung dazu kam von einem behinderten Vater. Die Broschüre sei eine Pionierleistung, „die bundesweit erste, die sich in leichter Sprache des Themas annimmt“, sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Das Heft wendet sich an Eltern mit ausländischen Wurzeln sowie an Menschen mit Leseschwierigkeiten oder einer 2_text tgeistigen Beeinträchtigung. Aber auch Kindertagesstätten und Behörden gehören zu den Adressaten. „Uns liegt schon eine Bestellung vom Jugendamt in Brandenburg vor“, so Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Hoops.

Das Kindeswohl wird in der Broschüre mit Formulierungen beschrieben wie: „Die Eltern reden gut über ihr Kind und loben 2_text tes“ oder auch „Sie hören dem Kind zu“. Sätze wie „Der Fernseher läuft fast den ganzen Tag“ und „Die Eltern kümmern sich nicht darum, ob das Kind ins Bett geht“ listet das Büro unter Gefährdungen auf. „Gefühle oder auch psychische Gewalt waren schwierig in einfache Sprache zu übersetzen“, sagte Petra Schneider. Sie hat in der Produktion eng mit einer Testleserin zusammen gearbeitet, die selbst körperlich und geistig beeinträchtigt ist und immer wieder Hinweise auf Verbesserungen gab.

Übersetzungen wie diese leistet das Büro seit 2004. Es formuliert seine Texte in kurzen Sätzen und ohne Fremdwörter. Seit seiner Gründung hat es Schneider zufolge 260 Übersetzungsaufträge ausgeführt, immer in Verbindung mit Piktogrammen und grafisch klar gegliedert. Dazu gehören die UN-Behindertenrechtskonvention für das Bundesministerium für Arbeit und Internet-Seiten für das Auswärtige Amt. (epd)