: Medienticker
Christian Wulff (46), niedersächsischer Ministerpräsident und zurzeit beliebtester Politiker Deutschlands, hat einen medienpolitischen Dämpfer erhalten. Das von seiner Regierungskoalition aus CDU und FDP erlassene weitgehende Verbot der Beteiligung von Parteien an Privatsendern in Niedersachsen ist verfassungswidrig. Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg gab gestern einer Klage der SPD-Landtagsfraktion statt und erklärte die Klauseln des Landesmediengesetzes zur strikten Begrenzung der Parteibeteiligung an den Sendern für nichtig.
Die 2003 von der Koalition in das Mediengesetz aufgenommenen Regelungen gegen Parteibeteiligungen an Privatsendern seien mit der vom Grundgesetz und der Landesverfassung garantierten Rundfunkfreiheit unvereinbar, begründete der Präsident des Staatsgerichtshofes, Manfred-Carl Schinkel, das Urteil. Auch politische Parteien seien grundrechtsfähig. Die Rundfunkfreiheit sei daher auch auf sie anwendbar. Die Annahme einer Unvereinbarkeit von Rundfunk und politischen Parteien sei „mit deren Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie unvereinbar“, sagte Schinkel. Die Gefahr, die ein beherrschender Einfluss von Parteien auf Privatsender darstelle, rechtfertige nicht den generellen Ausschluss der Parteien vom Grundrecht der Rundfunkfreiheit.
Nach dem Mediengesetz, das seit Februar 2004 in Kraft ist, mussten Parteien ihre Beteiligungen an Rundfunksendern auf zehn Prozent zurückschrauben. Betroffen war davon nur die SPD, die an der Verlagsgesellschaft Madsack in Hannover über ihre Medienholding dd_vg zu 20,4 Prozent beteiligt ist. Madsack wiederum hält in Niedersachsen Minderheitenbeteiligungen an den Radiosendern ffn, Hit Radio Antenne und Rock Radio 21.
Der niedersächsische FDP-Fraktionschef Philipp Rösler hat bereits eine Neuregelung der betreffenden Klauseln angekündigt: „Für uns ist entscheidend, dass es keine Verflechtung von Politik und Medien gibt, beziehungsweise dass sie begrenzt wird.“ Für die Landesregierung sagte die Leiterin der Staatskanzlei, Gabriele Wurzel, die Regierung werde das Urteil sorgfältig prüfen und die Regelung baldmöglichst überarbeiten.(AP/dpa/taz)