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JVA PlötzenseeSchwarzfahren als Tatbestand prüfen

Nach der Flucht von Gefangenen aus dem offenen Strafvollzug in Berlin hat der Deutsche Richterbund dafür plädiert, das sogenannte Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. Vorsitzender Jens Gnisa sagte am Donnerstag, die Berliner Justiz habe jährlich mit rund 40. 000 solchen Fällen zu tun. Gnisa riet, die Verkehrsbetriebe sollten vorbeugend mehr tun. Zugangskontrollen der Unternehmen seien der beste Weg, um Schwarzfahrten effektiv zu verhindern. In der JVA Plötzensee verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 102 Männer eine Ersatzfreiheitsstrafe, davon 69 wegen Erschleichens von Leistungen, also wiederholtem Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Ticket. (dpa)

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