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Archiv-Artikel

Billig weggekommen

PLEITE Der frühere Vulkan-Chef Friedrich Hennemann muss keinen Schadensersatz leisten

Friedrich Hennemann, ehemals Vorstandschef des 1996 zusammengebrochenen Bremer Vulkan-Werftenverbunds muss wohl keinen Schadensersatz für staatliche Millionenbeihilfen zahlen, die in das Unternehmen flossen.

Der Bund hat 16 Jahre nach dem Konkurs des Schiffbaukonzerns eine entsprechende Klage auf fünf Millionen Euro gegen den heute 76-Jährigen zurückgezogen. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die inzwischen abgewickelt wird. Hennemann ist damit der einzige von fünf verklagten Ex-Vorständen, der nicht zahlen muss. Er habe sich mit der Anstalt auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, vermeldete die Frankfurter Rundschau. Hennemann, der sich für unschuldig hält, hatte sich zuvor den Vergleichsvorschlägen des Landgerichts Bremen widersetzt.

Bei dem Vulkan-Konkurs gingen rund 9.000 Arbeitsplätze verloren. Der Konzern hatte umgerechnet mindestens 435 Millionen Euro Subventionen zweckentfremdet, die für Tochterfirmen in Ostdeutschland bestimmt waren. Der 1995 zurückgetretene Hennemann sowie zwei weitere Mitarbeiter wurden später wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. (dpa)