Geht’s noch?: Die AfD wittert Rassismus gegen Deutsche
Da hat die AfD was gelernt: Nachdem die Linken-Bundestagskandidatin Sarah Rambatz auf Facebook nach Filmtipps fragte, „wo Deutsche sterben“, fragt AfD-Rechtsaußen Alexander Wolf nun den Senat nach „verfassungsrelevanter Deutschfeindlichkeit“.
Tolles Wort. Aber was bedeutet es nur? Der Politologe Klaus Grimmer schreibt 2008: „Staatliches Handeln ist stets verfassungsrelevant, da der Staat nach dem Grundgesetz Verfassungsstaat ist. Es gibt keinen verfassungsfreien Raum.“ Anders als einen rechtsfreien Raum, den die AfD ja ständig irgendwo wittert. Also ist irgendwie alles verfassungsrelevant. Deshalb antwortet der Senat auch brav, der Verfassungsschutz beobachte auch „Antideutsche Strukturen“, die den deutschen Staat und „die Deutschen“ ablehnten.
„Antideutsch“ – das klingt ja nach Rassismus! Gegen Deutsche! So findet die AfD Rassismus schlecht, nachgerade „verfassungsrelevant“. Laut Senat treten diese Antideutschen auch noch „unter einer Vielzahl von – zum Teil französischen – Bezeichnungen auf: „Demontage“, „Bricolage“ oder „sous la plage“ – welscher Tand, vom Erbfeind inspiriert! Zum Glück gibt es echte, deutsche, Antideutsche: die Gruppe „Gegen Kapital und Nation“, also in der AfD-Logik Richtiges im Falschen.
Sorgen sollte Hamburgs Antideutschen machen, dass der Verfassungsschutz gerade zwei Demo-Aufrufe und ein Transparent kennt. Das ist echt mies für die Credibility. Jan Kahlcke
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