: Verteidigung fordert Freilassungen
MAI-KRAWALLE Im Prozess gegen zwei Schüler, die Molotowcocktails auf Polizisten geworfen haben sollen, beantragt die Verteidigung die Aussetzung der Haftbefehle, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe
Im Prozess wegen versuchten Mordes bei den Mai-Krawallen hat die Verteidigung am Montag beantragt, die Haftbefehle aufzuheben und die Angeklagten freizulassen. Die Schüler im Alter von 17 und 19 Jahren bestreiten den Vorwurf, an einem der Brennpunkte der Randale einen Molotowcocktail in Richtung der Polizei geschleudert zu haben.
Beide sitzen seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Verteidigung geht von einer Verwechslung aus und will Freisprüche erzielen. Das Gericht stellte die Entscheidung zurück.
Widersprüche der Zeugen
Verteidigerin Ulrike Zecher verwies auf das Prinzip der Unschuldsvermutung. Das Gericht möge sich den Albtraum vorstellen, in dem der 17-Jährige sich befinde, wenn sich seine Unschuld herausstelle. Der Angeklagte werde auch in seiner Schulentwicklung zurückgeworfen. Die Schule habe bereits angekündigt, wegen der langen Fehlzeiten das Schuljahr nicht anzuerkennen.
Mitverteidigerin Christina Clemm betonte, es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Zwei Polizisten als Hauptbelastungszeugen hätten sich in zentralen Punkten widersprochen. Den Aussagen der Polizeizeugen vor Gericht komme daher kein Beweiswert zu, betonte Clemm in dem seit Anfang September andauernden Verfahren.
Das Gericht hatte zuvor einen Beschluss verlesen, nach dem von der Verteidigung gestellte Befangenheitsanträge als unbegründet abgelehnt wurden. Eine Voreingenommenheit bei der Befragung eines Zeugen, gegen den ebenfalls wegen Mordversuchs bei den Mai-Krawallen ermittelt wird, habe nicht festgestellt werden können, hieß es zur Begründung.
Die Gewaltausbrüche in diesem Mai in Berlin waren weit schlimmer als in den Vorjahren. Es hagelte Flaschen und Steine. 479 Polizisten wurden verletzt. 289 Randalierer wurden zunächst festgenommen. In den bisherigen Strafverfahren verhängten Gerichte zum Teil harte Strafen zur Abschreckung. Zwei junge Männer wurden im Oktober wegen des Wurfs eines Brandsatzes zu jeweils drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Vorwurf des versuchten Mordes hatte sich nicht erwiesen.
Der Prozess gegen die beiden Heranwachsenden wird am 17. November fortgesetzt. (dpa)