URTEIL : Makler dürfen über die Größe lügen
FRANKFURT | Angaben von Maklern zur Größe einer Mietwohnung sind laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht bindend. Die Richter erklärten damit die Mietminderung eines Wohnungsmieters für rechtswidrig. Der Makler hatte im Internet eine Wohnung mit einer Fläche von 74 Quadratmetern für 920 Euro Miete im Monat angeboten. Nach dem Einzug stellten die Mieter fest, dass die Wohnung nur 62 Quadratmeter hat. Im Mietvertrag war keine Größe vermerkt. (rtr)
Az: 33 C 3082/12