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Archiv-Artikel

Alle Flughäfen klagen

Schutz vor Terror: „Staat ist zuständig für Luftsicherheit“

Nordrhein-Westfalens Flughäfen klagen gegen das Landesverkehrsministerium. Anlass ist das Mitte Januar in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz. Die Flughafenbetreiber wehren sich dagegen, dass sie Kontrollen von Personal und Waren eigenständig durchführen müssen. Nach ihrer Auffassung ist allein der Staat für die Gefahrenabwehr zuständig. Durch die Umsetzung der Anti-Terror-Auflagen seien allein dem Düsseldorfer Flughafen Kosten in Höhe von rund 17 Millionen Euro entstanden, so Flughafen-Sprecher Torsten Hiermann. „Wir haben nichts gegen schärfere Kontrollen, aber das ist hoheitliche Aufgabe“, so Hiermann. Für die Flughäfen bedeute das Gesetz Wettbewerbsnachteile. In anderen EU-Ländern käme der Staat für die Mehrkosten auf.

Neben Düsseldorf haben auch der rheinische Konkurrent Köln-Bonn sowie der Flughafen Münster-Osnabrück bereits im März Klagen eingereicht. Als Auftrags-Behörde des Bundes kümmert sich das Landesverkehrsministerium um die Umsetzung des Gesetzes. „Alle Flughäfen in Deutschland sind davon betroffen“, sagt Andres Heinemann, Sprecher des Flughafens Münster-Osnabrück. Das neue Luftsicherheitsgesetz schreibe unter anderem vor, dass Mitarbeiter, Gepäck und Ware strenger kontrolliert werden müssen. „Beim Betreten sensibler Bereiche wie den Warteräumen oder dem Flugfeld unterzieht sich jeder einer physischen Kontrolle“, so Heinemann. Allein durch das dafür erforderliche Personal kämen erhebliche Kosten zusammen, so die Sprecher. Die Passagiere kontrolliere nach wie vor die Bundespolizei.

Bis das Gericht über die Sammelklagen entschieden hat, werden nach Einschätzung der Betreiber noch Monate vergehen. Ein Eilverfahren gab im Frühjahr vorerst dem Landesverkehrsministerium Recht, so Bernd Löchter, Sprecher des Ministeriums. Man rechne damit, dass die Klage abgelehnt würde. „Einen Ermessenspielraum haben wir sowieso nicht, denn das Land ist nur ausführendes Organ“, sagt Löchter. Zudem seien auch Betreiber von Atomkraftwerken verpflichtet, auf eigene Kosten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Das Luftsicherheitsgesetz beruht auf einer EU-Richtlinie von 2002. Es soll Anschläge wie den vom 11. September 2001 in den USA in Deutschland verhindern.

GESA SCHÖLGENS