: Lockerung bei Drogentests
FAMILIENHILFE I Die Kontrolle von Pflegefamilien soll etwas entschärft werden, sagt der Sozialsenator
Es war von Anfang an eine umstrittene Maßnahme: Nach dem Tod des Pflegekindes Chantal durch eine Überdosis Methadon verschärfte der Senat die Kontrollen von Pflegefamilien. Im Bürgerschafts-Sonderausschuss „Chantal“ kritisierten das jetzt erneut Experten – und Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) stellt Lockerungen in Aussicht.
„Wir haben gehört, dass es nicht besonders klug ist, ein Gesundheitszeugnis, Drogentest und Führungszeugnis von allen Haushaltsangehörigen ab 14 Jahren zu verlangen“, so Scheele. Weshalb man erwäge, diese Maßnahmen unter einen „Leitungsvorbehalt“ zu stellen: Leitungskräfte im Jugendamt können im Einzelfall Ausnahmen erlauben. Die genauen Regelungen will Scheele am 3. Dezember dem Ausschuss vorstellen.
Die dann vorliegende „Fachanweisung“ soll auch die Zulassung von Pflegefamilien neu regeln. Scheele zufolge ist nicht geplant, Aufgaben, die bisher freie Träger erledigen, wieder an die Stadt zu übertragen. Dazu gehören auch Schulung und Akquise von Pflegefamilien. „Die Entscheidung, wer Pflegefamilie wird, trifft aber das Jugendamt“, so Scheele.
Die gleichen Anforderungen gelten künftig auch für die sogenannte „Verwandtenpflege“. Lebt ein Kind bereits seit Monaten bei Verwandten oder Bekannten – so wie seinerzeit Chantal – soll im Zweifel das Familiengericht über den Verbleib entscheiden.
Nach eigenen Worten sucht der Senator den Konsens mit den übrigen Parteien. Auch der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries etwa bezweifelt den Sinn der Drogentests für minderjährige Kinder in Pflegefamilien. Und Christiane Blömeke (Die Grünen) erklärte im Ausschuss, sie lehne die Drogentests generell ab: Sie gewährten nur eine „Scheinsicherheit“. KAJ